Nachlass bei der Bank - wie lange dauert die Bearbeitung?

Hallo Fraganten!

Ende letzten Jahres habe ich als Enkel meines Großvaters von ihm (zusammen mit meinem Vater) sein Bankvermögen geerbt. Dazu zählen neben dem Girokonto auch noch drei Sparbücher (von denen jedoch zwei der drei nur kleine Guthaben aufweisen). Vor genau drei Wochen waren mein Vater und ich bei der Bank und haben mithilfe des Testaments und des Testaments-Eröffnungsprotokolls des Gerichts die Auflösung der Sparbücher und des Girokontos mit anschließender Überweisung des Guthabens (zu je 50 Prozent an meinen Vater und mich) angewiesen. Das Procedere, wie es der Bankberater darstellte: Das Testament wird geprüft, dann werden die Sparbücher aufgelöst, die Guthaben auf das vorhandene Girokonto gezahlt, und dann wird dieses Konto aufgelöst mit der Zahlung des Guthabens an meinen Vater und mich.

Nun sind bereits 3 Wochen vergangen, und es ist weder Geld bei meinem Vater oder mir eingegangen, noch kam irgendeine Mitteilung der Bank. Eine Anfrage ergab nur, dass der Vorgang extern in der Zentrale bearbeitet wird und der Berater auf den momentanen Stand der Berarbeitung keinen Zugriff hätte.

Meine Frage lautet, ob jemand von Euch Fraganten sich in diesem Gebiet auskennt und mir sagen kann, wie lange die Bearbeitung eines solchen Falles bei der Bank ungefähr dauern kann. Der Berater meinte lediglich, dass es schnell gehen kann, oder aber auch länger, je nachdem wieviel diese Abteilung zu tun hätte.

Ist eine Dauer von inzwischen 3 Wochen normal?

Vielen Dank für Eure Antworten!!

Bank, Erbe, Erbschaft
Adoption und Erbe leiblicher Oma?

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich hab mal eine Frage zum Thema Erbrecht und Adoption.

Meine Eltern ließen sich nach meiner Geburt scheiden. Mit 14 Jahren wurde ich dann vom neuem Ehemann meiner Mutter adopiert inkl. Namensänderung (2. Vorname wurde ebenfalls geändert). In meiner Geburtsturkunde ist mein Adoptivvater als Vater eingetragen worden.

Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinen Kontakt mehr- ist auch besser für mich.

Jetzt habe ich über Umwegen vom Gesundheitszustand meiner leiblicher Oma gehört. Ihr geht es nicht ganz so gut- und eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit-klingt hart,ich weiss....ist aber so.

Wie sieht das jetzt mit dem Erbrecht aus? Muss ich das Erbe ausschlagen oder falle ich komplett, aufgrund der Adoption, weg?

Ich meine, auch dass klingt jetzt vielleicht mies und schrecklich, aber, auch wenn sie meine Oma ist.... ich kenne diese Frau überhaupt nicht-wieso sollte ich dann noch die Beerdigung bezahlen oder das Erbe antreten? Ich möchte mit dem Teil dieser Familie überhaupt nichts zu tun haben. Alles was meinen leiblichen Vater betrifft ist einfach nur für die Tonne-genauso wie seine Familie. Ich kenne von denen niemanden.

Werde ich in dieser Sache überhaupt beachtet????

Als damals meine andere Oma starb, erhielt ich zum Beispiel am letzten Tag der Frist einen Brief um das Erbe auszuschlagen. Da die Familie echt groß ist wurden einige Verwandte "vergessen" anzuschreiben- diese hatten dann Pech und konnten das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Und dem will ich vorbeugen. Ich kenne ein paar Leute die Kontakt zu "meiner Oma" haben. Also wenn ihre Zeit gekommen ist wird man mich imfornieren. Aber ich würde gerne vorher wissen auf was ich mich vorbereiten muss.

Auf solch eine Sache habe ich keinen Bock und hoffe Ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Hab desöfteres was von 01.01.1977 gelesen...also meine Adoption fand vieeel später statt - nämlich 2001.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Adoption, Erbe ausschlagen
Urenkel haben ungewollt geerbt, was tun, soll man einen Anwalt einschalten?

Hallo alle zusammen.

Bin noch total emotional aufgeladen/fertig, aber brauche dringend Antworten.

Ich war heute beim Nachlassgericht um das Erbe für meine Kinder wegen eventueller Schulden auszuschlagen, bzw. zu unterschreiben. Der Vater, mein Mann, war ein paar Std. eher da, bei ihm lief es einwandfrei. Als der Nachlasspfleger nun anfangen wollte, bemerkte er einen Fehler, den er bei der Ausschlagung der Kinder im Beisein meines Mannes gemacht hatte. Er hätte nicht gesehen dass ich das Erbe als Enkelin schon ausgeschlagen hätte. Warum ich denn nicht schon für die Kinder ausgeschlagen hätte.. Sinnfrei,denn ohne die Unterschrift des Vaters, wäre es eh nicht gegangen und bis dato dachte ich, lägen wir noch in der Frist.

Für den Erbpfleger begann die 6 Wochen Frist zum ausschlagen des Erbes, nachdem ich es ausgeschlagen hätte und diese wäre letzte Woche abgelaufen, Gratulation, ihre Kinder haben geerbt.

Ich war/bin noch immer total geschockt. Sollten da Schulden sein, müssen wir die tilgen, ganz klar. Die armen Zwerge können nichts dafür und haben ihren Urgroßvater nicht mal gekannt. Vor allem weiß ich dass noch nicht mal alle Kinder von meinem Opa überhaupt benachrichtigt worden sind. Sprich es gäbe ja noch 2 oder 3 weitere Erben, die vorrangig wären oder irre ich mich da??

Die einzige Info die ich bekommen habe war die, dass man sich bei uns melden wird. Mehr kam vom Nachlasspfleger nicht. Meine anderen Fragen wurden nicht berücksichtigt.

Man erbt ja nicht jeden Tag, bzw. war es das erste Mal dass wir mit sowas überhaupt zu tun hatten.

Bin völlig verzweifelt. Kann ich noch was tun mit einem Anwalt für Erbrecht oder ist das Kind in den Brunnen gefallen?

LG und vielen Dank für jegliche Hilfe

Erbrecht, Erbschaft
Wie kann ich meinen Stiefsohn aus meinem Erbe komplett fernhalten?

Liebe Experten,

ich bin 36 Jahre alt und seit über 8 Jahren glücklich mit meiner Freundin zusammen. Unser Glück wurde perfekt, als unsere kleine Tochter vor 2 Jahren auf die Welt kam.

Meine Freundin brachte zudem Ihren mittlerweile 16 Jährigen Sohn aus erster (mittlerweile geschiedener) Ehe mit in unsere Beziehung.

Anfangs lief alles ziemlich angenehm und glatt mit dem jungen Mann, doch mittlerweile gibt es ständig Krach (Schule, Verhalten, Manieren etc.).

Jedenfalls will ich meiner Freundin nun endlich einen Antrag machen und sie fragen, ob sie mich heiraten will. :-))

Doch bei aller Freude schleichen sich auch Ängste und Gedanken in meinen Kopf bezüglich der Zukunft: Meine Eltern sind beide über 70 Jahre alt und sind recht vermögend und irgendwann, wenn meine lieben Eltern nicht mehr unter uns weilen, werden mein Bruder und ich erben.

Nun will ich, dass unsere Tochter und eventuell weitere gemeinsame Kinder mein Erbe später erhalten und nicht mein Stiefsohn! Ich hasse den jungen Mann nicht, doch ich möchte, dass unsere GEMEINSAMEN Kinder erben und nicht ein für mich fremdes Kind.

Mal angenommen: Meine Eltern sind verstorben und irgendwann versterbe ich auch (noch vor meiner Frau), dann würde meine Frau 50% des Erbes von mir erhalten. Wenn Sie dann irgendwann verstirbt, wird ja automatisch dann Ihr Sohn aus erster Ehe auch erben - mein Erbe - oder besser gesagt das Erbe meiner Kinder! Das will ich nicht! Wie kann ich das umgehen?

Was muss ich zudem beachten, wenn wir irgendwann ein eigenes Haus bauen oder kaufen? Kann der Sohn auch in solch einem Fall aus dem Erbe ausgeschlossen werden? Kann ich meinen Kindern später per Testament anordnen Ihren "Halbbruder" aus Ihrem (meinem ehemaligen) Erbe zu streichen?

Wenn Ihr euch nun fragt, warum ich unbedingt eine Erbbeteiligung verhindern will: Meine Eltern haben sehr hart und sehr lange gearbeitet, haben mir und meinem Bruder vieles ermöglicht und ich möchte nicht, dass Ihr Schweiss und Blut in die Hände eines Fremdlings gelangen - das wollen meine Eltern auch nicht.

Zu unserer Situation: Meine Frau ist gelernte Köchin, aber ich bin der Ernährer dieser Familie. Seit etwa 3 Jahren arbeitet sie nicht mehr. Der Vater meines Stiefsohn kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn, zahlt keinen Unterhalt, einfach nichts. Er erwartet sogar, dass ich Ihm seinen Sohn alle 4 Wochen zu Ihm nach Haus chauffieren soll, damit er ihn sehen kann (sind vor 4 Jahren ca. 80 km umgezogen). Somit bleiben alle Kosten des Jungen an mir haften - Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Schulsachen, Hobbys und Freizeit, Klamotten etc.

Vielen dank für die Antworten.

Euer Heiner

Familie, Erbrecht, Erbe, Unterhalt, Erbschaft

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