Testament: Nicht verwandte Person erbt Haus und soll 20.000 EUR an weitere Begünstigte zahlen - Wie hoch fällt Erbschaftsteuer aus?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer:

Das ältere, kinderlose Ehepaar B. besitzt ein Haus mit einem Wert von 400.000 EUR. Nach dem Tod des Ehepaars soll das Haus an eines Ihrer drei Patenkinder vererbt werden. Zu den Patenkindern besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Die Patenkinder 2 und 3 sollen nicht leer ausgehen und von Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR erhalten. Dies ist jedoch (noch) nicht testamentarisch festgehalten und lediglich eine mündliche Vereinbarung zwischen Patenkind 1 und dem Ehepaar.

Da Patenkind 1 ja lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 EUR hat, ist nun die Überlegung ob die oben genannte Vereinbarung über einen beglaubigten Nachtrag zum Testament festgehalten wird, um Erbschaftsteuern zu sparen.

Meine Frage ist nun: Wenn im Nachtrag entsprechend fixiert wird, dass Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR an die Patenkinder 2 und 3 zu zahlen hat, wird dies dann entsprechend von seiner Erbschaftssteuerlast abgezogen? Oder anders gesagt: Muss es auf den vollen Wert des Hauses (400.000 EUR abzgl. 20.000 EUR eigener Freibetrag) Erbschaftsteuer abführen oder eben nur auf 400.000 EUR abzgl. 60.000 EUR (Freibeträge aller drei Patenkinder nach Zahlung von Patenkind 1 an Patenkinder 2 und 3 i. H. v. je 20.000 EUR)?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten im Voraus & Grüße

Testament, Erbschaft, Erbschaftssteuer
Woher bekomme ich den Pachtvertrag?

Hallo, kurz zum Sachverhalt: Wir (Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Geschwistern) haben 2015 von unserem verstorbenen Vater unter anderem auch einige Grundstücke (Wiesen und Acker) geerbt, die derzeit an einen Bauern verpachtet sind. Aufgrund Interessenskonflikte unter uns Geschwistern, läuft es jetzt aber darauf hinaus, dass die Grundstücke sobald als möglich verkauft werden sollen. Leider haben wir in den Unterlagen unseres Vaters keinen Pachtvertrag darüber gefunden, daher haben wir den Bauern besucht und ihn darüber informiert, dass wir die neuen Eigentümer sind. Wir haben ihn auch nach dem Pachtvertrag verfragt und ihn um eine Kopie gebeten. Diese wollte er uns zukommen lassen, wobei ich schon da den Eindruck hatte, er wäre nicht ganz ehrlich mit uns... In der Zwischenzeit sind 7 Wochen vergangen und es hat sich nichts getan. Er reagiert auch nicht auf unsere Anrufe und Mailboxnachrichten. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass es evtl. keinen gültigen Pachtvertrag gibt. Ich muss vielleicht dazu erwähnen, dass diese Grundstücke aufgrund mehrerer Todesfälle innerhalb von 2 Jahren bereits durch die 3 Hand gegangen sind... Meine Frage jetzt: Wie kommen wir doch noch an den Pachtvertrag heran? Können wir das irgendwie "erzwingen"? Wir möchten dem Bauern ja nichts Böses, aber wir stehen gerade ohne jegliche Informationen da. Hat da jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!!!

Recht, Erbschaft, pachtvertrag
Vollmacht an Rechtsanwälte? Was bedeuten die Punkte?

Hi,

ich bin immernoch im ziemlichen Streit mit meiner Familie wegen des Erbes. Telefonate sind kaum möglich, sie rasten immer gleich aus, beleidigen und machen mich runter. Ich wurde mit 25% beerbt.

In dem geerbten Haus leben noch 3 Mieter, die nicht zahlen und jetzt rausgeklagt werden sollen. Dazu soll ich eine Vollmacht unterzeichnen, die die vertretenden Anwälte handlungsfähig machen sollen. Ich bekomme immer noch keinen Einblick in irgendetwas, mir wurde einfach dieses Schreiben zugeschickt, das ich unterzeichnen soll, damit es endlich weitergehen kann. Natürlich nicht ohne Vorwürfe, wie dass alles wegen mir so langsam vorangehe. Daher möchte ich das auch möglichst schnell abschicken, jedoch kommen mir einige Punkte komisch vor.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob mein Erbe irgendwie gefährdet werden kann, wenn ich das unterzeichne?

1) Plötzlich sind alle damit einverstanden, dass ich meinen Anteil von 25% bekomme und es wird nicht mehr in den Prozenten gedrückt. Damit ich mich sicher fühle und die Vollmacht unterzeichne?

2) Punkt 6, Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Ich bevollmächtige bereits 9 Anwälte, die einander Arbeit abnehmen könnten. Also wozu müssen sie diese Vollmacht weiter verbreiten können?

3) Punkt 7, Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis. Bezieht sich das auch auf den Rechtsstreit innerhalb der Erbengemeinschaft? Könnte der Anwalt so zum Beispiel entscheiden, wem wie viel des Erbes zusteht und mich so enterben?

4) Punkt 11, die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Also abhängig vom Wert des Erbes? Sozusagen bekommt er einen bestimmten Prozentsatz? Oder heißt das bloß, dass Rechnungen ausbleiben, bis wir das Haus verkauft haben?

Vielleicht findet ihr ja noch mehr zwielichtige Passagen, um die ich mich sorgen sollte oder könnt mir bestätigen, dass ich komplett paranoid geworden bin. :)

Vielen vielen Dank bereits im Voraus!

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Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Jura, Rechtsstreit, Vollmacht
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage

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