Die Mutter meiner Partnerin ist im Februar verstorben. Sie lebte in einem gemeinsamen Haushalt zusammen mit der jüngsten Tochter .

Also der Schwester meiner Partnerin.

Die verstorbene Mutter bekam Pflegegeld und Rente.

Wir vermuten das Rente und gbfls. Pflegegeld weiter bis zu einem gewissen Punkt gezahlt wird, auf das Konto der verstorbenen Mutter.

Wenn die Schwester solche Leistungen nun erhält, müssten solche Leistungen nicht untereinander aufgeteilt werden.

Die verstorbene Mutter hatte die Pflegestufe 2 zugesprochen und erhielt die staatliche Rente. Die Schwester erhält ALG 2.

Das Erbe wurde von allen Kindern Ausgeschlagen