Anzeige wegen Körperverletzung durch freilaufenden Hund?

Einem Bekannten von mir ist es beim Spaziergang mit seinem angeleint en Hund passiert, dass ein unangeleinter Hund angerannt kam und seinen Hund angegriffen sowie schwer verletzt hat. Beim Versuch die beiden zu trennen, da er seinen eigenen Hund nicht weitere Bisse zumuten möchte, wurde er selber von dem anderen Hund gebissen.

Der Besitzer dieses Hundes kam dann wohl später dazu und beleidigte meinen Bekannten.

Dieser musste mit seinem Hund zum Tierarzt, welcher 4 tiefe Wunden hat die genäht werden mussten. Er selbst ist anschließend ins Krankenhaus um seinen Biss versorgen und protokollieren zu lassen.

Anschließend wurde bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, wegen Körperverletzung und des nicht angeleinten Hundes sowie der Beleidigungen.

Am nächsten Tag, als der Angezeigte davon erfuhr stellte dieser eine Gegenanzeige wegen Falsch Aussage und Verleumdung. Er behauptet natürlich, dass sein Hund angeleint gewesen sei.

Daraufhin wurde die Anzeige meines Bekannten eingestellt, da jetzt Aussage gegen Aussage stehe. Die Gegenanzeige bleibe aber bestehen und es würde weiter ermittelt werden.

Ist dies richtig? Immerhin ist diese Anzeige ja auch nur Aussage gegen Aussage.

Es hätten auch weitere Probleme mit dem Mann und dessen Hund, diese möchten aber keine Aussage bei der Polizei machen.

Warum ermittelt die Polizei nur bei der Gegenaussage weiter, obwohl dem Mann und dessen Hund nichts passiert ist und beide unverletzt sind? Wohingegen Die anderen Beteiligten Wunden aufweisen.

Außerdem wurde besagter Mann mit einem Brett mit Nägeln gesichtet, welcher anderen Hundehaltern droht, den Hund kaputt zuschlagen, wenn diese sich ihm nähern.

Gesundheit, Tiere, Hund, Polizei, Recht, Gesetz, Gesundheit und Medizin, Hundehaltung, koerperverletzungen
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