Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau hat im November 2014 mit der Meisterschule im Friseurhandwerk begonnen. Sie hat alle Teile nacheinander in Vollzeit absolviert und ist seit April 2015 fertig (Dauer: 6 Monate). Davor war Sie unbefristet in einem Salon Angestellt, das Arbeitsverhältnis wurde nach der Meisterschule fortgesetzt. Einkommen 1.180 €

Im Dezember 2015 wurde Sie schwanger, also während der Meisterschule. Der geplante Entbindungstermin ist Anfang August 2015.

Heute hat Sie bei der Elterngeldstelle angerufen um sich nach Ihrem Anspruch auf Elterngeld zu erkundigen. Die Elterngeldstelle hat Ihr mitgeteilt das zur Berechnung des Elterngelds das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden.

Berechnungszeitraum: August 2014 bis August 2015 = 12 Monate 12 x 1.180 € = 14.160 € Davon war Sie 6 Monate in der Meisterschule, dieser Zeitraum wird laut Elterngeldstelle mit einem Einkommen von 0 € angesetzt. 6 x 1.180 € = 7.080 € Davon erhält Sie 67% 67 % von 7.080 € = 4.743,60 € 4.743,60 € / 12 = 395,30 €

Somit erhält Sie im Monat nur 395,30 €, das entspricht 33,5% Ihres ursprünglichen Einkommens!!! Sie hat 14 Jahre ununterbrochen gearbeitet und wird jetzt mit 395,30 € abgespeist! Das ist doch eine absolute Frechheit!

Sind die Angaben der Elterngeldstelle richtig?

Bitte helfen Sie uns!

Vielen Dank im Voraus