Habe 2 Jahre Elternzeit bekommen aber wollte doch nach 1 Jahr wieder arbeiten und wurde abgelehnt.Habe nur 1 Jahr Elterngeld bezogen.Wie geht das finanziel wei?

3 Antworten

Naja, das Finanzielle rechnet man sich ja durch, BEVOR man sich für die Länge der Elternzeit festlegt...

Soweit ich weiß, ist Dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, Dich kurzfristig doch wieder weiter zu beschäftigen. Allerdings könntest Du Dir für den Übergang (ggf. in Absprache mit dem AG, und natürlich wenn die Kinderbetreuung gesichert ist) eine andere Beschäftigung (Nebenjob) suchen. Bis zu 30 Stunden darfst Du auch während der Elternzeit arbeiten.

Du hast doch die 2 Jahre selbst beantragt? Dir war doch von vornherein bekannt, dass Du nur ein Jahr Elterngeld bekommen würdest bzw. es halbieren kannst und über 2 Jahre beziehen kannst.

Dein AG hat nun mal aufgrund Deines Antrages jetzt eine Kraft auf 2 Jahre befristet eingestellt. Die kann er jetzt auch nicht einfach entlassen, weil Du es Dir anders überlegt hast.

Du kannst aber natürlich woanders "Teilzeit in der Elternzeit" arbeiten, wenn Dein Haupt-AG Dir dies nicht ermöglicht, muss er dem zustimmen, dass Du woanders arbeitest.

Ich schließe mich meinen Vorrednern an: du hattest 2 Jahre beantragt, und der AG muss dich vorher nicht wieder beschäftigen. Er hat mit deiner Vertretung ja auch einen Arbeitsvertrag geschlossen, aus dem hervorgeht, dass die Vertretung 2 Jahre dauert.

Das hilft dir jetzt nicht mehr weiter, aber besser wäre es gewesen, du hättest erst mal 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann verlängert (oder auch nicht). Verlängern darfst du nämlich, ohne dass du die Zustimmung des AG benötigst. Kann ja immer sein, dass du dann keine verlässliche Kinderbetreuung hast oder so.

Bis zu 30 Stunden pro Woche darfst du in der Elternzeit arbeiten, auch bei einem anderen Arbeitsgeber. Dein "Haupt"arbeitgeber muss hierfür allerdings sein Einverständnis geben.

Außerdem ist der Kindsvater für dich unterhaltspflichtig, bis das Kind drei Jahre alt ist.