Einspruch gegen Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß?

Guten Abend,

mir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Kurz zum Hintergrund:

Die Ampel war gelb, das auch schon längere Zeit. Da ich aber einen Drängler hinter mir hatte, der mir schon seit geraumer Zeit für meinen Geschmack zu dicht aufgefahren war, habe ich mich dazu entschlossen, die Ampel trotzdem noch zu überfahren. - Ich wurde geblitzt. - Auf dem Blitzerfoto ist mein Auto zu sehen, das bereits mit den Hinterreifen die Haltelinie überfahren hatte, die vorgeworfene Rotlichtphase beträgt 0,92 Sekunden. (Der Faher, der zu dicht aufgefahren ist, hat im letzten Moment auf die linke Spur gewechselt und ist auf dem Foto nicht hinter mir zu sehen.)

Ich habe im Internet gelesen: " Eine Rotlichtüberwachungsanlage misst die Fahrzeugbewegung üblicherweise durch zwei in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen. Die erste Schleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie, die zweite vor dem Beginn des durch die Ampelanlage geschützten Bereichs. Beginnt die Rotlichtphase, wird die Uhr der Ampelanlage aktiviert und wird erst dann gestoppt, sobald das Fahrzeug mit den Vorderrädern die im Straßenbelag verlegte Induktionsschleife überfährt. Für eine korrekte Zeitmessung ist es daher erforderlich, dass die Induktionsschleife am maßgeblichen Punkt, der Haltelinie, verlegt wurde. Liegt diese allerdings in Fahrtrichtung hinter der Haltelinie, führt dies dazu, dass unzutreffend längere Rotlichtzeiten gemessen werden. Die Messung ist dann nicht korrekt."

Gibt es hier jemanden, der mich an seinen Erfahrungen teilhaben lassen kann? Kann ich die Messung der Induktionsschleife in Frage stellen und Einspruch einlegen?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Viele Grüße

Einspruch, geblitzt, rotlichtverstoß
Einspruch gegen Steuerbescheid - keine Reaktion vom Finanzamt!

Hallo, ich hatte meine Einkommenssteuererklärung extrem früh (erste Januartage 2014) gemacht, und per Elster abgeschickt. Danach kam überraschenderweise über 3 Monate kein Bescheid (dauert bei mir immer um die 6 Wochen). Also rief ich beim Finanzamt an - und erfuhr von der zuständigen Sachbearbeiterin, sie hätte noch eine offene Frage gehabt, wollte mich dazu eigentlich anrufen, hatte das aber wohl vergessen. Nach Klärung dieser Frage vergingen wieder 1-2 Monate - ohne Bescheid. Also rief ich wieder an. Diesmal sagte sie mir, sie hätte noch keine Formulare für meine Einzelveranlagung bekommen. Sie wüßte nicht, wann sie die bekäme. Daraufhin wurde ich doch etwas ungehalten - und lies mir ihren Vorgesetzten geben. Der entschuldigte sich für den Vorgang - und sagte mir eine Lösung zu, die Steuerlich keinen Unterschied machen würde. Nach weiteren 6 Wochen kam dann endlich der Bescheid. Die Summe, die mir anerkannt wurde entsprach etwa 20% der Summe, die Elster ausgerechnet hatte. Ich habe natürlich sofort (per Elster und per Post) Einspruch eingelegt. Das ist inzwischen 5 1/2 Monate her - ohne jede Reaktion. Vor 2 Wochen habe ich noch mal schriftlich nachgehakt (Einschreiben mit Rückschein), und freundlich nachgefragt, wie denn der Stand so wäre. Keine Reaktion. Einige werden natürlich sagen, ich sollte noch mal anrufen. Doch mir ist klar, dass mich die zuständige Sachbearbeiterin am langen Arm verhungern lassen will - und ich könnte am Telefon meine Fassung verlieren (und zu deutlich werden). Hat man als Bürger da überhaupt keine Möglichkeiten?

Steuern, Einspruch, Finanzamt

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