Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?

Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG, Hanni

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Einspruch, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Einspruch gegen IHK Prüfungszeugnis erheben?

Hi, und zwar hatte ich vor 2 Tagen meine IHK Abschlussprüfung. Während der Prüfung und der Fachgespräche ist , meines erachtens nach alles soweit glatt glaufen, bis auf 1-2 Punkte aus meiner Sicht.

Nach der Prüfung kam der Prüfer auf mich zu und hat 2 Kleine Fehler angesprochen die mir während des Praktischen teils unterlaufen sind. Auf meine Frage ob es sonst noch etwas zu bemängeln gäbe bzw. Ob sonst noch Fehler gemacht wurden, sagte er nein.

Zuvor mussten wir noch 4 schriftliche aufgaben beantworten bzw. Ausarbeiten

Als ich nun mein Prüfungszeugnis erhielt hatte ich 78 Punkte, was eine 3 als note ist.

In den anderen schriftlichen Prüfungsfächern stehe ich auf jeweils auf 2.

Ich persönlich habe sowohl von meinem Ausbilder als auch Kollegen und Kolleginnen, welche mit mir die Prüfung absolviert haben gesprochen und meinten, dass da etwas nicht stimmen kann. (Hatten alle zugleich Prüfung in einem Raum)

Jetzt habe ich mir überlegt evtl. Einspruch gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.

Oder zumindest einsicht in die Bewertung der einzelnen Teile

Ist das möglich ? (Also letzteres)

Was muss ich tun wenn ich einspruch erhebe bzw. Wie sollte ich mich darauf vorbereiten? Da ich ja kaum beweisen kann, wie ich mich in der Praxis angestellt habe bzw. Mich meiner Meinung nach besser angestellt habe als ich bewertet wurde.

Habt ihr da Tipps für mich wie ich die sache am besten angehen kann? Vielen dank :)

Restaurant, Ausbildung, Recht, Gesetz, Einspruch, IHK
Einspruch wurde ignoriert, Mahnung kam - was tun? - Ursprüngliche Summe bezahlt, Einschreiben geschickt... noch eine Mahnung...!!!

Hallo an die Juristen etc.... ich habe hier eine Mahnung bekommen, weil mein Einspruch offenbar ignoriert wurde. Ich hatte vor einem Monat auf einem Privatparkplatz bei einem Discounter gestanden, vier Minuten zu lang, und bekam direkt einen Strafzettel von 29 Euro. Auf diesem stand, man könne schriftlich Einspruch einlegen, an diese ominöse Parkplatzvermietung mit Postfach. Dies tat ich umgehend. Lange kam nichts. Nun aber kam ein Standardschreiben, es sei keine Zahlung eingegangen, ich solle nun 42,50 Euro bezahlen. Mein Einspruch wurde nicht erwähnt. Meine Güte..... was tu ich nun? Zahle ich die 29 Euro..... oder die 42,50? Einen erneuten Brief wollte ich auf jeden Fall schicken. Diesmal per Einschreiben??? Diese Abzocker!!!!! Danke für Rat....

Ergänzung: Es ist eine Firma mit Sitz in London, hier nur Postfach, keine Telefonnummer. Ich hatte einen kostenlosen Parkschein für 40 min. gezogen und war vier Minuten drüber. Ich hatte eine gehbehinderte Person, die ich betreue, zur Krankenkasse begleitet, die in der Nähe ist aber keine Parkplätze hat.

Da auf dem Strafzettel stand, man könne Einspruch einlegen, tat ich das halt. Ich erwartete mir nicht viel davon, wollte aber die Möglichkeit nutzen. Normalerweise ist  dann die Frist gestoppt!!

Heute kam wieder so ein freundlicher Brief. (A.T.B.G. LTD nennen sie sich, sitzen in London, keine Telefonnummer. Haben hier aber auch ein Postfach). Auf mein Einschreiben plus ursprünglichem Brief haben sie nicht reagiert. Sie fordern wieder die Erhöhung von 13,50 Euro. Drohen mit gerichtlichen Schritten.

Vier Minuten parken zu lang (12:15 statt 12:11 Uhr zurück ) - 42,50 Euro. Darauf stoßen die mit Champagner an.......

Einspruch, Mahnung, Parkplatz

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