Ich muss Kindergeld zurück Zahlen trotz Einspruch. In der Mitteilung wird aber hingewiesen das der Einspruch oder eine anhängige Klage mich nicht von meiner Zahlungspflicht befreit. Muss ich nun das Kindergeld zurück bezahlen .Bin der Meinung das ich abwarten kann bis über den Einspruch entschieden ist oder liege ich mit meiner Meinung falsch ?