Ist ein Strafbefehl wegen zwei Mal Schwarzfahren in der Straßenbahn angemessen, wenn die "Taten" im November 2012 und im September 2013 begangen wurden? Ist es angemessen, wenn der erwebslose "Täter" dafür 30 Tagessätze á 20 Euro = 600 Euro + Kosten des Verfahrens und Auslagen als Strafe erhält? Lohnt es sich, dagegen Einspruch einzulegen? Oder um eine Minderung des Tagessatzes zu bitten?

Vielen Dank für die Antwort