Ich parke frühmorgens ganz gerne auf dem Radweg. Da sagt keiner etwas, und Politessen schlafen zu dieser Zeit noch!
Doch leider hat mich vor vier Wochen so ein Vollhorst angezeigt. Wohl ein Radfahrer, der keine Steuern zahlt!
Ok, hat nur 15,- Euro gekostet.
Heute voll der Schock:
Mir wird vorgeworfen, im Wiederholungsfall falsch geparkt zu haben. Also Definition des sogenannten Vorsatzes
Ich soll 70,- Euro bezahlen (doppelter Regelsatz des inzwischen erhöhten Bußgelds von 35 Euro)
So etwas kann doch nicht wahr sein!
Ist es rechtmäßig, wenn ein Bußgeld wegen angeblichen Vorsatzes verdoppelt wird?
Wie wehre ich mich dagegen?