Hi,
ich hab‘ da mal eine Frage…
Also: wenn sich die Eltern einer Person scheiden lassen und dann neue Partner finden, die jeweils auch schon Kinder haben und diese dann heiraten, sind die Person der getrennten Eltern und die der Stiefmutter oder -vater (also die Stiefgeschwister) ja rechtlich Geschwister. Diese Geschwister dürfen gesetzlich ja dann auch nicht heiraten (außer [bei Stiefgeschwistern] nach einem speziellen Gerichtsverfahren beim Familiengericht dazu).
Jetzt ist meine eigentliche Frage dazu, was ist wenn die Stiefgeschwister/Kinder zuerst heiraten und dann verheiratet sind.Die Eltern könnten ja dann eigentlich nicht heiraten oder wird die Ehe der Kinder dann aufgehoben oder wie?! Oder wie ist das da geregelt?
Bei Fragen dazu (ist ja irgendwie kompliziert) könnt ihr euch einfach an mich wenden…
Danke fürs Lesen! Und danke im Voraus für die Antworten!