Wie ist die gesetzliche Regelung bei so Ehe von Stiefgeschwistern und so?
Hi,
ich hab‘ da mal eine Frage…
Also: wenn sich die Eltern einer Person scheiden lassen und dann neue Partner finden, die jeweils auch schon Kinder haben und diese dann heiraten, sind die Person der getrennten Eltern und die der Stiefmutter oder -vater (also die Stiefgeschwister) ja rechtlich Geschwister. Diese Geschwister dürfen gesetzlich ja dann auch nicht heiraten (außer [bei Stiefgeschwistern] nach einem speziellen Gerichtsverfahren beim Familiengericht dazu).
Jetzt ist meine eigentliche Frage dazu, was ist wenn die Stiefgeschwister/Kinder zuerst heiraten und dann verheiratet sind.Die Eltern könnten ja dann eigentlich nicht heiraten oder wird die Ehe der Kinder dann aufgehoben oder wie?! Oder wie ist das da geregelt?
Bei Fragen dazu (ist ja irgendwie kompliziert) könnt ihr euch einfach an mich wenden…
Danke fürs Lesen! Und danke im Voraus für die Antworten!
2 Antworten
Du hast ganz am Anfang einen wichtigen Denkfehler: Durch eine Hochzeit werden die Stiefgeschwister noch lange nicht rechtlich Geschwister. Dafür müssen die Stiefeltern, die jeweiligen Kinder adoptieren. Erst dann sind die Stiefgeschwister auch rechtlich Geschwister.
Wenn also die Kinder heiraten und danach die Eltern, mag man zwar in Augen der Gesellschaft seinen "Bruder" bzw. seine "Schwester" geheiratet haben, rechtlich gesehen hat es allerdings keine Auswirkung.
Wurde ein Kind adoptiert, sind sie rechtlich gesehen Geschwister und dürfen demnach auch nicht einfach heiraten.
Wenn man nun davon ausgeht das die Schwiegertochter/ -sohn adoptiert wird, wirkt es erstmal komplizierter. Nach akuteller Rechtssprechung ist es aber so, dass die Ehe einfach bestehen bleibt. Das hat mit dem Schutzzweck des Inzestparagraphen zu tun. Er soll verhindern, das leibliche Geschwister heiraten, am Ende wird aber auf die rechtliche Verwandtschaft gesehen. Früher mag sich das mal gedeckt haben, doch in der heutigen Zeit sind die Verwandtschaftsverhältnisse juristisch gesehen manchmal sehr durcheinander. Daher drückt man allerdings in Fällen von der Adoption der Schwiegerkinder ein Auge zu.
also die Stiefgeschwister) ja rechtlich Geschwister.
NEIN, die dürfen sogar Heiraten. Diese sind biologisch nicht miteinander verwandt
das wäre nur bei einer Adoption der Fall
Und wenn sie adoptiert sind?