Minusstunden durch Krankheit?

Hilfe Bin grade ziemlich Baff, meine Leitung hat mir heute erkärt das ich über 50 Minusstunden habe. Zum Hintergrund mein Arbeitgeber hat eine schlechte Belegung und hat das anhäufen von Fehlstunden quasie seit Monaten angeordnet. Durch kurzfristiges Einspringen hielt sich das bei mir aber noch in Grenzen.(arbeite Teilzeit im Schichtdienst mit Wochenenden)
Nun war ich letzes Jahr nach einem Unfall 4 Wochen krank. Lt Dienstplan war ich "zufällig" kaum eingeplant und der Kollege meint das mir nur die Stunden anzurechnen sind die im Dienstplan stehen.Auserdem sei ich keinen vollen Monat sondern Monatsübergreifend krankgeschrieben gewesen. Daher habe er (oder der Arbeitgeber ?) das so entschieden. .... Muss ich mir eigentlich jeden Mist gefallen lassen nur weil ich keine neue Stelle finde??? Kleiner Betrieb, keine Mitarbeitervertrettung, eigener Haustarif, im Arbeitsvertrag steht nur das üblichen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wochen. Hab im Netz was gelesen von Annameverzug (des Arbeitgebers) der das sog Betriebsrisko trägt. Stimmt es das es sowas wie angeordnete Minusstunden nicht gibt ? Suche dazu passende verständliche Urteile um in einer sachlichen Diskusion zu bestehen. Wo bekomme ich eine günstige Beratung falls es doch Probleme gibt? Was passiert wenn ich kündige und sehr warscheinlich die Stunden nicht "nachholen" konnte ?

Arbeitsrecht, Dienstplan, Krankmeldung, annahmeverzug, minusstunden
Probleme mit Arbeitgeber wegen Dienstplan

hallo zusammen.. ich arbeite bei einer sicherheitsfirma seit April 2013. es geht darum, ich bekomme Dienstplan für den ganzen Monat.das ist ja soweit völlig richtig. nur sind die dienstpläne Altpapier, denn wenn ich zum Beispiel 5 oder 6 tage arbeite und dann sehe auf dem plan ahhh endlich mal 1 oder 2 tage frei...Pustekuchen...fast immer an dem tag wo ich freihabe kann ich noch nicht mal ausschlafen da schon fast immer morgens das Telefon klingelt, ich müsse irgendwo einspringen... habe ich am anfang auch paar mal gemacht, aber da wo es anfing überhand zu nehmen habe ich seit dem mein Handy aus sobald ich frei habe.mein Arbeitgeber meinte das sei ein Kündigungsgrund da ich erreichbar sein müsse. ich meinte darauf hin das man mir dann Bereitschaftsdienst zahlen solle, dann sei es ok. er meinte es sei völliger Blödsinn, und sich solle gefälligst erreichbar sein...zu den dienstpläne...seit 04.2013 bis heute habe ich schon 35 dienstpläne gesammelt, immer Änderungen usw...das sich mal was ändern kann ok...aber es ist doch nicht ok das man in einer Woche Regelmäßig 5-6 geänderte pläne bekommt... seit gestern zb habe ich laut Dienstplan bis dienstag frei, nach 6 tagen dienst.gestern morgen klingelte auch gleich wie gewohnt mein Handy um 8 Uhr früh. ich bin nicht rangegangen da ich laut plan frei habe...nach ner zeit bekam ich auch gleich ne sms mit der Nachricht melden oder ne menge ärger für mich... ich sehe es nicht mehr ein immer wie auf abruf zu hause zu sitzen und auf anrufe zu warten, nicht mehr meine Freizeit planen zu können, da die pläne äh immer geändert werden...und wenn man mal frei hat, kann man sich nicht entspannen da immer die Befürchtung im Hintergrund ist,bekommst eh gleich nen anruf... mit dem Chef reden bringt nix.hab ich schon versucht, er sagt, immer erreichbar sein, sonst Kündigung im widerholungsfall....

lg hennef12

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Chef, Dienstplan
Dienstplan verbindlich?

Hi wie Verbindlich ist eigentlich ein Dienstplan?

Zu diesem Thema habe ich schon viel im Internet recherchiert, grundelegend gilt ja nach meiner Suche folgendes:

1. Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich. Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

Nun darf der Arbeitgeber, dass habe ich so gelesen bei bestimmten Anlässen den Dienstplan ändern, ein Beispiel wäre hier z.B. die Krankheit eines Arbeitnhemers/Mitarbeiters. Hier gibt es im Netz noch einige konkrete Aussage wie, dass eine Änderung spätestens 4 Tage vor dem Dienst zu erfolgen hat und bekannt gegeben werden muss. Ob das stimmt kann ich nicht sagen.

Nun zu meinem Fall

Ich arbeite bei einem größeren Lebensmitteldiscounter als Gleitzone, bin Student. Mein Vertrag sieht in der Regel 12h die Woche, aber maximal 20h die Woch vor.

Unser Dienstplan wird ca. einen Monat vorher ausgehangen. In der Regel, also wirklich seit einem halben Jahr wird dieser ständig verändert.

Bsp.

Woche 1

Mo 14-18 Dienst Die Frei Mi 18-22:15 Dienst Do Frei Fr Frei Sa 17-22:15 Dienst

Nun schaue ich schon 2 mal in der Woche auf den Plan, das letzte mal z.B. am Mittwoch. Nun passiert es aber eigentlich jedes mal, dass z.B. am Do mein Plan für Samstag geändert wird, ich z.B. schon 15 Uhr anfangen muss, weil sich jemand krank gemeldet hat. da ich in diesem Beispiel ja Do und Fr Frei habe fahre ich nicht extra noch mal zur Arbeit um zu schauen, es wird aber mir aber auch nicht gesagt z.B. telefonisch.

Seit einem halben Jahr ist es wirklich so, dass jede Woche die Pläne ca. 2 Tage vor dem eigentlichen Dienst komplett verändert werden, es wird getauscht durch die Chefs, weil sie wieder vergessen haben die Verfügbarkeiten von Einzelnen zu berücksichtige, etc.

Krankheiten von Mitarbeitern ist hier auch so ein Thema, viele Studenten sind mittlerweile mit dem Studium fertig und haben aufgehört bei diesem Lebensmitteldiscounter zu arbeiten. Der Chef hat diese aber nicht ersetzt, da er so die Kosten senken kann und seine eigene Gewinnbeteiligung natürlich steigt. Deswegen reicht es schon, wenn von 40 Kassieren 2 krank sind, dass wirklich nichts mehr funktionert.

Mir bringt es nicht einen Dienstplan zu haben der für 4 Wochen geht, wenn jede Woche fast jeder Dienst verändert wird, dazu noch 1-2 Tage davor, ohne Bescheid zu geben.

Daher meine Frage wie verbindlich nun der zu erst ausgehängte Dienstplan ist.

MfG Cole

Arbeitsrecht, Gesetz, Dienstplan, Verbindlichkeiten

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