ALG 2 unangekündigter Hausbesuch

Hallo ich habe eine Frage zum Thema unangek. Hausbesucht. DIe Mitarbeiter wollten sich nicht ausweisen, sie standen vor der Eingangstür und erklärten mir im Treppenhaus gegen mich liege eine Anonyme Anzeige vor. Was mich abgehalten hatte sie reinzubeten war, das sie sich nicht ausweisen wollten. Sie kämen von der Behörde...(von welcher)? Als ich ein zweites Mal gefragt hatte, sind sie sofort verschwunden.. Als ich mich schritfl. beschwert habe, hiess es sie hätten sich freundlich vorgestellt und den Dienstausweis(?) vorgezeigt, ich weis bis heute nicht wer die Zwei´´waren, und sie geben mir auch keine Auskunft aus Datenschutzrechtl. Gründe. Habe Akteneinsicht schriftl. gestellt weil ich im Moment überhaupt nicht weis was mir vorgeworfen wird. Die Tage´´(3 Wochen später) kam ein Brief in dem steht ich soll mich dazu äussern mit wem ich zusammenwohne, weil eine weitere Person angeblich zusammenwohnen würde.. Ich habe schriftlich genatwortet das ich alleine lebe was auch so ist. Jetzt schreibt der SB das er das überprüft ind welche Konsequenzen mich erw...würden er noch nicht sagen kann..

Bis zur Akteneinsicht wollte ich mich erst erkundigen w

a) was muss ich bei Akteneinsicht beachten b) wer ist zuständig im JC der einen Außendienstbesuch einfach so mal eben genehmigt? c) das nicht ausweisen wollen und dreist zu lügen empfinde ich sehr schlimm ist das so korrekt ohne Ausweis?

d) mein SB ist nicht mehr zuständig für mich, obwohl der gerade neu´´war... Frage. Trotzdem hatte er die ganze Sache wohl eingefedelt, also werde ich weiter an ihn schreiben...er ist und war bisher für all das Zuständig..

e) sie haten den Datenschutz dort überhaupt nicht ein, und nehmen von Beistände die Personalien auf.. sonst finden keine Gespräche statt..
Ich weis nicht was man da noch machen kann wenn jeder Beistand sofort als Affäre herabgestuft wird...Dreist... Auch was den Datenschutz angeht sie überprüfen wohl heimlich die identität der Beistände...

f) Ich werde Anzeige stellen, hier bräuchte ich Infos

g) In meinen Augen müsste das ganze Team da samt Teamleitung- SB- und Leiter (die auch unangekündigt zu Einladungsgespr.) erscheint, eine Anzeige erhaten. Ich warte ersteinmal die Akteneinsicht ab, und werde erst dann auch entscheiden können ob und wie ich was machen kann.

Habe noch vergessen zu erwähnen das der Unangek. Besuch laut dem SB Schreiben 1 Tag später datiert bzw. angegeben ist, was so nicht stimmt. Kann es sein das sie da etwas vertuschen wollen? Ich habe auf Anfrage keine Ergebnisse keine infos ob und was da untersucht werden sollte... Ich bin mir auch nicht sicher ob in der Akte etwas vermerkt sein wird.. Ich freue mich über eure eigenen Erfahrungen mit dem Thema, und danke im Voraus. Gruß C.

Datenschutz, Recht, Sozialrecht, ALG II, Aussendienst, SGB II, Hausbesuch, akteneinsicht
Ich habe Angst als Zeuge vor Gericht auszusagen! Was soll und kann ich tun?

Muss ich vor Gericht als Zeuge aussagen?

Ich habe eine Ladung vom Gericht bekommen , dass ich als Zeugin geladen werde. Die Täter sind , nach Angaben der Polizisten sehr gefährlich und dazu noch Südländer mit vielen Verwandten und bekannten , die mit denen zusammen illigale Geschäfte machen. Meine Frage ist, muss ich wirklich Aussagen ? Ich habe damals beobachtet , wie drei Männer verdächtig mit einer kleinen Taschenlampe in paar Autos rein geleuchtet haben , dass fand ich damals sehr verdächtig und daher habe ich dann die Polizei angerufen. Wie sich herausstellte haben die Täter kurz vorher auf der selben Strasse drei Autos eingebrochen, dies wiederum habe ich nicht beobachtet , ich würde die Täter auch niemals wieder erkennen , weil es sehr dunkel war , und eine Straftat habe ich auch nicht beobachtet , also warum muss ich mich jetzt der Gefahr aussetzen und eine Aussage in der Hauptverhandlung gegen die Taeter machen ? Ich weiss das die drei Täter anwesend sein werden und das mein vollständiger Name aufgerufen wird. Das möchte ich aber nicht ! Diese Männer sind sehr gefährlich , und werden mich als Schuldige sehen , weil ich damals die Polizei informiert habe. Und die meisten dummen Menschen denken narturlich an Rache . Wäre ich nicht so naiv gewesen und hätte die Polizei angerufen , dann wäre ich jetzt nicht in dieser Situation. Die Täter und deren verwandte sind schon bekannt , wegen Menschenhandels , Körperverletzung , Einbrüche , Zuhälterei usw. Ich möchte mich nicht mit solchen Menschen anlegen , ich habe Angst um mich und meine zwei kleinen Kinder. Nun heisst es ich muss Aussagen , sonst werde ich in Beugehaft genommen ; also ich werde gezwungen auszusagen. Ich habe keine Rechte mich zu wehren , und die Aussage zu verweigern . Ich war geschockt darüber , weil ich das nicht wusste, jeder sollte sich zweimal überlegen , die Polizei bei solchen Ganggeschichten und Geschäften anzurufen . Ich habe daraus gelernt undIch werde, falls ich sowas nochmal beobachte nicht mehr die Polizei anrufen.

Datenschutz, Recht

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