Wer zahlt für Sturmschaden an "meinem Carport" wenn ich nur Mieter des Grundstücks bin?

Hallo ich bin Mieter eines Freistehenden Einfamilienhauses mit Garten. Auf dem Grundstück befinden sich 2 Parkplätze die ich laut Mietvertrag benutzen darf. Diese beiden Parkplätze habe ich selbst mit einem Doppel carport überdacht (Das carport gehört mir und zählt zu meinem Hab und Gut ), um meine beiden PKW's zu schützen ( beide bei ergo versichert) . Bei einem Sturm sind die Dachplatten stark beschädigt wurden, teilweise weggeflogen. Ich habe eine Hausrat Versicherung abgeschlossen ( auch ergo) Weil ich dachte " mit diesem leistungsstarken Schutz genieße ich finanzielle Sicherheit für mein Hab und Gut" ( so stehts im ergo schreiben ). Jetz wollte ich bei der Ergo- Schadens Regulierung nur den schaden telefonisch anzeigen ( weil mein Versicherungsbetreuer selbst mich schon abgewimmelt hat) da haben die mir gleich gesagt das ist nicht versichert, weil ein Carport nur über ne Gebäude Versicherung zu versichern ist ( sowas kann man aber nur als Eigentümer eines Gebäudes abschließen ) und sie die Ablehnung des schadens gleich schriftlich rausschicken .....Das ist mir zu kompliziert und ich versteh das alles nicht , ich dachte der Werbeslogen von Ergo ist das die mich verstehn ? (Übrigens hatte ich vor einigen jahren einen Hagelschaden an besagtem carport.... damals war meine Partnerin bei der Alianz Hausratversichert... der Schaden wurde sofo rt mit 600 Euro für die Reparatur beglichen..... das hab ich verstanden.

Carport, Hausrat
Keine Carport Genehmigung in HH

Mein zuständiges Berizksamt (Fachamt Bauprüfung), hat mir keine Genehmigung für das Errichten eines ein PKW Carports erteilt. Daraufhin habe ich bereits Widerspruch eingelegt und nun eine erneute Antwort (in diesem Fall vom Rechtsamt) erhalten. Leider wird meinen Ausführungen nicht gefolgt und verschiedenen Begründungen für die Entscheidung angeführt.

Das Amt nimmt Bezug auf §9 HBauO; (1) Versiegelung des Bodens, (2) Gärtnerische Gestaltung des Vorgartens, (3) Schaffung eines Präzedenzfalls.

(1) Das Carport wird gebaut über dem genehmigten Pkw Stellplatz, natürlich mit leichten Überhängen (genehmigter Stellplatz 2,30 x 5 m; tatsächliche Stellplatz 3,60 x 5 m; Carportplan 4 x 6,10m) (2) Es befinden sich zwei massive alte Eichen zwischen der Straße und dem Vorgarten (städtischer Grund), die neben Ästen, Eicheln auch massiv Klebesubstanzen absondern, das Carport soll also als Schutz dienen. Da der Vorgarten sehr klein ist, gibt es keine Alternativen zur Aufstellung und Verlegung des Parkplatzes. (3) Es ist richtig das in der näheren Umgebung kein Carport aufgestellt ist, allerdings interessiert mich das recht wenig für mein Vorgehen und meine spezielle Situation.

Ich möchte weiterhin versuchen eine Carport-Aufstellung genehmigt zu bekommen, weiß aber nicht mehr weiter. Auch das Carport Anbieter ist mit seinem Latein am Ende. Gibt es jemand der einen ähnlichen Fall kennt, oder andere Ideen parat hat?

Hamburg, Hausbau, Amt, Baugenehmigung, Carport

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