Parkplatz-Chaos vor der Haustür

Hallo liebe Leute,

jetzt eine etwas kompliziertere Sache. Deshalb gibt es zu folgendem Thema auch eine Skizze... Also... wir (3 Erwachsene + 1 Kind) leben in einem Mittelreihenhaus und haben ein Carport, besitzen drei Autos. Die Nachbarin B wohnt alleine, hat ebenfalls ein Carport und auch nur ein Auto (noch....). Die Nachbarn A ( 2 Erwachsene, 1 Kind - das nächste ist auf dem Weg) wohnen links von uns und haben 2 Carports und besitzen 2 Autos, ein Motorrad und einen Anhänger...

Gegenüber von uns befindet sich eine Gärtnerei, da muss die Einfahrt natürlich frei gehalten werden und der Besitzer hat uns auch gebeten, nicht vor dem Schild (rot auf dem Bild markiert) zu parken...

Die Fläche vor unseren Häusern (Straße mit Sackgasse) ist nun mal öffentlich und ich finde, wir müssen - und können aber auch - eine gemeinsame Lösung finden....

Unsere Nachbarin B möchte sich für den Winter noch einen zweiten Wagen zulegen, aber dann wird es nur noch schlimmer bei uns mit der Parkplatz - Situation...

Problem ist nun folgendes... Nachbarin B und Wir nutzen, sofern wir können, unsere Carports... ausgerechnet Nachbarn A, die nun mal schon 2 Carports besitzen, haben diese zugemüllt und parken vor deren Haus oder halt vor dem Zaun der Gärtnerei und wir ärgern uns, weil wir schon nicht mehr wissen, wohin... Sie kriegen auch noch oft Gäste, dann stehen hier auch mehr Autos... ab und zu scheinen sie auch ein wenig rum zu spielen und dann stehen deren Anhänger und ein Auto vor dem Zaun, und sie haben vor ihrer Haustür mehr Platz, wir aber keinen zum Parken... neben dem Anhänger/Auto können wir nicht mehr parken, wegen dem Gärtnerei-Schild...

Was sagt ihr dazu?! Es ist ein öffentlicher Platz, das heißt doch, wir dürfen alle keine Ansprüche stellen (Nachbarn A stellen ab und an aber welche), aber alle in dieser Straße oder eher in direkter Umgebung wissen, dass wenn Nachbarn A endlich ihr Müllport frei machen würden um dort ihre Autos, Anhänger, Motorräder, Flugzeuge, LKW's (man weiß ja nie, was sie sich noch zulegen) zu parken, wir alle ein Problem weniger hätten.... was können wir tun?! Was denkt ihr?! Kann man da was machen?!

Ich danke im Vorraus für jede Antwort...

MfG,

Betty666

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Carport, Nachbarn, Parkplatz
darf Miete für Carportstellplatz rückwirkend in Rechnung gestellt werden?

Hallo

Kurz zum Sachverhalt: Ich wohne in einem 4 Parteien-Haus zur Miete. Meine Vermieterin gehören 3 Wohnungen und 2 Stellplätze unter dem Carport, die 2. Vermieterin (Mutter meiner Vermieterin --- befinden sich seit Jahren im Rechtsstreit) gehört eine Wohnung und ein Carportstellplatz. Von der Mutter meiner Vermieterin sind vor kurzem die Mieter Hals über Kopf ausgezogen, nachdem es nur Ärger und Streit gab. Sie zahlen die Miete noch bis 31.12.2012. Seit November sind sie aber nun schon ausgezogen und ich nutze seitdem den Carportstellplatz. Ich muss dazu sagen, dass ich der einzigste bin, der keinen Stellplatz zur Wohnung hat und mein Auto immer auf der Straße stehen lassen muss, was auch schon mal zu einem Vandalismusschaden führte, wodurch das komplette Auto neulackiert werden musste. (1600€ Schaden) Heute (29.12.2012) habe ich einen Brief von der Mutter meiner Vermieterin im Kasten, wo folgendes drin steht:

Da Sie seit November und Dezember den Carport für ihren Wagen nutzen, können Sie ihn für eine Monatsmiete von 30€ solange anmieten, bis zu einer Neuvermietung der unteren rechten Wohnung ab 01.01.2013. Meine Bankverbindung.....

Es wurde nie irgendwas mündlich oder schriftlich besprochen, dass ich da nicht stehen dürfe oder Miete für bezahlen müsse.

Wie ist nun die Rechtslage? Gibt es irgend einen Gesetzesauszug den ich für ein Antwortschreiben verwenden kann? Habe bisher nichts zu diesem Sachverhalt finden können.

Gruß Thomas

Miete, Mietrecht, Carport, Stellplatz, rückwirkend
Wie nah darf ich einen Carport an die Grundstücks- Grenze bauen?

Da ich auf diese Frage bislang keine Antwort erhalten habe stelle ich sie hier noch einmal: Unser Bauamt hat im Rahmen einer Bauvoranfrage zuerst Folgendes zu unserer Carportplanung gesagt. Da es entlang der Grenze unseres Grundstücks verlaufen würde, an der der Gehweg entlang geht, müssten wir eigentlich 3 m Abstand von der Mitte des Gehwegs aus gemessen einhalten. Da dieser 3 m breit ist, wären es also 1,5 m von unserer Grundstücksgrenzen entfernt. Als ich stärker nachharkte, womit das begründet sei, fragte die Zuständige bei ihrem Vorgesetzten nach. Der teilte mir mit, dass ich an der Grenze bauen dürfe, da die Stadt ja keinen Ölecke haben will, was bedeuten soll, dass die Stadt nicht möchte, dass zwischen Carport und Gehweg ein Streifen entsteht, der von mir ja evtl. nicht gepflegt werden würde oder gar zu Lagerzwecken genutzt werden könnte. Egal warum mir dieses nun inzwischen im Genehmigungsfreistellungsverfahren erlaubt wurde, das Buaschild mit dem gründen Punkt ist zumindest da. Eigentlich habe ich nun aber doch noch Fragen, die aufgekommen sind. Im § 6 BauO NRW "Absatz 11.5 Öffentliche Verkehrsfläche" und "Absatz 11.8 max. Grenzbebauung" habe ich nun aber Folgendes gefunden: Absatz 11 begünstigt nunmehr auch Gebäude an der öffentlichen Verkehrsfläche, nicht mehr nur Gebäude an der Nachbargrenze. Die Beschränkung auf 9 m entlang einer Grenze bezieht sich wie bisher nur auf die Nachbargrenze. Grenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind keine Nachbargrenzen. Die Länge einer Bebauung an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht mehr auf die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 m angerechnet. An der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche sind Gebäude nach Absatz 11 abstandflächenrechtlich ohne Begrenzung der Länge der Grenzbebauung begünstigt. Einschränkungen aufgrund planungsrechtlicher Bestimmungen bleiben unberührt. 1. Heißt das jetzt, dass ich außer den genehmigten 9m Carport bzgl. der max. Grenzbebauung von 15m nicht Berücksichtigung finden und ich diese noch voll für ein weiteres priviligiertes Gebäude zur Verfügung habe? 2. Heißt das, dass ich das Carport auch bspw. 12m lang bauen könnte, da es ja am Gehweg steht? 3. Was bedeutet das für die Nutzung? Könnte ich z.B. das Carport nach hinten in eine überdachte Terrasse übergehen lassen, die nicht zu den priviligierten Gebäden gehört, nur weil diese am Gehweg und nicht an einer Nachbarschaftsgrenze läge? Bei der Stadt werde ich nicht nachfragen. Warum dürfte aus der oben beschriebenen Situation her klar sein.

Hausbau, Garage, Carport, Grenze, Bebauung, Grenzabstand
Nachbar betritt unseren Carport, um uns anzuzeigen

Hallo, wir haben seit einiger Zeit ein sehr getrübtes Verhältnis zu unserem Nachbarn, was allerdings nun einen neuen Tiefpunkt erreicht hat. Gestern war jemand von der Gemeinde bei uns, weil der Nachbar unser umzäuntes Grundstück betreten hat und in unseren (offenen) Carport gegangen ist. Dort hat er Fotos von gelagerten Holzresten gemacht und uns bei der Gemeinde angezeigt, weil wir giftige Stoffe in unserem Kachelofen verbrennen würden. Er hat uns auch schon bei mehreren Gelegenheiten mit Gewalt gedroht. Auf der anderen Seite betreten unsere Kinder öfters sein Grundstück, um sich einen Fußball zu holen, der über den Zaun geflogen ist. Pikanterweise ist das der Schwager meiner Frau, deren Eltern bei uns im Haus wohnen. Hier meine Fragen: 1.) Erfüllt die Tatsache, dass er unseren Carport betreten hat, schon den Tatbestand des Hausfriedensbruch? Er hat zwar (noch) kein Hausverbot bei uns, aber jedem müsste klar sein, dass wir keinen Zutritt gewähren, damit wir angezeigt werden. Als Beweis dient sein Schreiben an die Gemeinde, was wir zwar nicht haben, diese aber wahrscheinlich an die Polizei abgegebn müsste? 2.) Kann er im Gegenzug z.B. den Kindern Zutritt zu seinem Grundstück verwehren? 3.) Kann / sollte man im Haus- bzw. Grundstücksverbot erteilen, zumal ja auch seine Schwiegereltern bei uns im Haus wohnen?

Danke für Ihre / Eure Tipps.

Carport, Hausfriedensbruch, Nachbarn

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