frage steht oben

ich habe mal gehört das bei einem carport nicht alle seiten geschlossen sein dürfen also wenn ich jetzt an mein carport nen bretter zaun dran mache und ein tor vorne einbaue

ist das dann automatisch ne garage ¿

und gelten für eine garage andere voraussetzungen von wegen der genemigung ¿

oder ist das egal ob das nu garage heisst oder carport hauptsache der rest der baugenehmigung passt also abmasse und abstand zum nachbarn ¿

ändert sich daran was wenn das jetzt kein carport mehr ist wegen dem zaun und dem tor und muss ich nen neuen bauantrag stellen ¿

wo könnte ich das erfragen wenn ihr mir nicht weiterhelfen könnt ¿

vielen dank

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