In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es:
Niemand darf wegen […] seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
die AfD wollte ja mehrmals einen Bundestagsvizepräsidenten stellen, aber die anderen Parteien haben das abgelehnt, einfach weil er aus der AfD kommt.
Ist damit besagter Artikel 3 nicht verletzt worden?