Hallo,
und zwar folgendes: Ich muss bald in eine andere Stadt für ein Bundesfreiwilligendienst ziehen und möchte dementsprechend auch eine Wohnung, damit ich nicht jeden Tag für mehrere Stunden pendeln muss.
Die Wohnung, sobald ich eine gefunden habe, würde das Jobcenter bei einer Genehmigung bezahlen. Ich habe einen Brief bezüglich der Unzumutbarkeit vom Jugendamt, welches mir ermöglicht, mit unter 25 auszuziehen.
Mit dem Gehalt der BFD Stelle und meines Kindergeldes würde mir knapp 400€ im Monat zur Verfügung stehen. Für einige mag es reichen, für mich ist es schlichtweg zu unsicher. Deshalb möchte ich noch zusätzlich einen Minijob haben, um eine gewisse finanzielle Sicherheit zu ermöglichen.
Die frage ist jetzt, ob mir das so angerechnet wird, wie wenn ich jetzt HartzIV Empfänger wäre und mir sozusagen vom Minijob was abgezogen wird? Und ob ich überhaupt unter die Kategorie HartIV Empfänger falle, auch wenn ich lediglich die Wohnung bezahlt bekomme und nicht extra noch Geld bekomme.
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