Minijob trotz Wohnung vom Amt?

2 Antworten

Auch wenn Du nur etwas von den Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter bewilligt bekommen würdest, weil dein sonstiges anrechenbares Einkommen deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt decken würde, wärst Du Kunde beim Jobcenter unter würdest Bürgergeld beziehen.

Was genau bekommst Du denn an Taschengeld vom Träger des BFD - im Monat gezahlt ?

Also einmal vorausgesetzt das Jobcenter bewilligt dir Leistungen, dann würde dein Bedarf ohne Berücksichtigung von eigenem Einkommen bei min.derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen und dazu käme min.noch deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Es gibt seit Juli 2023 für Kinder unter 25 Jahren einen erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen, wenn das Kind Schüler, Azubi oder Stundent ist, nach meinen Informationen gilt dieser auch für Kinder die einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - oder BFD - machen.

Dann würde bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto im Monat nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Deshalb auch die Frage wie hoch dein Taschengeld wäre !

Also angenommen Du würdest im Monat 400 Euro Taschengeld bekommen, dann sollte davon nichts als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Bis auf Höhe der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto läge dann ein Differenzbetrag von 138 Euro Brutto gleich Netto.

Würdest Du nun zusätzlich noch einen Minijob machen, würdest Du den verdienst im Regelfall Brutto gleich Netto ausgezahlt bekommen, wenn Du dich vorher beim Arbeitgeber schriftlich von der Zuzahlung zur Rentenversicherung befreien lassen würdest, sonst würdest Du um die 20 Euro an Abzügen haben.

Geht man einmal davon aus das Du im Monat dann 500 Euro Brutto gleich Netto im Minijob verdienen und ausgezahlt bekommen würdest.

Dann wäre ja noch der angenommene Differenzbetrag von 138 Euro bis auf Höhe der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto im Monat, bis zu der keine Anrechung erfolgen sollte.

Es würden dann nach Abzug der angenommenen 138 Euro von den 500 Euro Brutto gleich Netto aus dem Minijob noch 362 Euro bleiben, die dann über der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto liegen würde.

Darauf sollten dir dann weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 30 % bis zu 1000 Euro Brutto zustehen, in dem Beispiel dann angenommen 362 Euro x 30 % Freibetrag = 108,60 Euro.

Die sollten dann noch zum erhöhten Grundfreibetrag von bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto dazu kommen.

Der gesamte Freibetrag würde dann angenommen bei 538 Euro + 108,60 Euro = insgesamt 646,60 Euro liegen.

Würdest Du also angenommen 400 Euro Taschengeld bekommen und zusätzlich durch den Minijob noch 500 Euro Brutto gleich Netto, wären das 900 Euro im Monat.

Nach Abzug des Freibetrags von angenommen 646,60 Euro blieben dann voraussichtlich um die 253,40 Euro an anrechenbarem Einkommen übrig.

Dazu käme dann das volle Kindergeld von derzeit 250 Euro, damit läge dein gesamtes anrechenbares Einkommen dann angenommen bei 503,40 Euro.

Würde dann bedeuten, damit könntest Du dann nicht einmal deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro decken und würdest angenommen noch 59,60 Euro als Aufstockung für den Regelbedarf erhalten.

Deine angemessene Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom käme dann noch dazu und das wäre dann angenommen deine komplette Aufstockung vom Jobcenter.

Sollte ich mich irren, wird mich hier sicher einer aufklären und mich verbessern.


Teemodoe 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 05:22

Hey, vielen Dank erstmal.
Nur zum Verständnis:
Also Grundlegend hätte ich Anspruch auf den Regelbedarf von 563€ und je nachdem halt die KdU. Richtig?

Ich würde ca. 214€ Taschengeld vom BFD bekommen. Was wäre da bei den folgenden Fällen passieren:

Minijobverdienst: 324€

Minijobverdienst: 538€

Minijobverdiensr: 0€ - also kein Minijob

Was wäre tatsächlich das beste, um das meiste rauszuholen?

Ich bin nämlich bei deiner Antwort irgendwann nicht mehr mitgekommen, tut mir leid :(

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isomatte  11.08.2024, 07:05
@Teemodoe

Das ganze ist auch nicht einfach, deshalb kann man solche speziellen Fragen auch nicht mit zwei Sätzen erklären.

Wenn dir das Jobcenter Leistungen bewilligt, also auch für angemessenen Wohnraum, dann stünde dir auch der derzeit volle Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro zu.

Dazu dann min.noch deine angemessene Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Ist doch ganz einfach, um so weniger Einkommen vorhanden ist, um so höher fällt die Aufstockung aus.

Um so höher das Einkommen, um so höher fällt das anrechenbare Einkommen aus und verringert den Anspruch auf eine Aufstockung, im besten Fall hat man dann soviel anrechenbares Einkommen, dass man damit seinen Bedarf selber decken kann und nicht mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen wäre.

Wenn Du ca. 214 Euro Taschengeld bekommst, könnte es im schlimmsten Fall passieren, dass Du dann nur dieses Taschengeld zusätzlich zu deinem Bedarf ohne Anrechung von eigenem Einkommen zur Verfügung hättest, sollte es nicht so berechnet werden wie ich denke.

Also wenn Du kein zusätzliches Einkommen durch einen Minijob erzielen würdest, denn darauf stünden dir auf jeden Fall zusätzlich Freibeträge zu.

Denn das Taschengeld ist ja im eigentlichen Sinn kein Erwerbseinkommen, es könnte also sein dass meine Annahme mit der Berechnung nicht korrekt ist, wovon ich derzeit allerdings nicht ausgehe.

Also hättest Du ohne einen zusätzlichen Minijob auf jeden Fall dein Taschengeld unterhalb der Minijobgrenze auch wie Taschengeld für dich zur Verfügung, zumindest wenn meine Informationen über den erhöhten Grundfreibetrag für Kinder unter 25 Jahren in einem Freiwilligendienst korrekt ist.

Dann könnte das in etwa so aussehen, dann hättest Du im schlimmsten Fall diese 214 Euro für dich.

Das Kindergeld von 250 Euro würde voll auf die 563 Euro angerechnet, also dann noch 313 Euro für den Regelbedarf für den Lebensunterhalt gezahlt und dazu min.noch deine angemessene Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Bitteschön

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Wenn, dann hättest Du Anspruch auf Bürgergeld in Dir zustehender Höhe, auf welches der Minijobverdienst anzurechnen wäre.

Die Aufwandsentschädigung (BFD) und Kindergeld wären auch anzurechnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.