Ich muss vor Gericht als Zeuge aussagen wegen Marihuana?

Hallo ich 17 war selbst vor einigen Monaten vor Gericht als Angeklagter ich habe vor dem Termin regelmäßig freiwillig urinscreenings auf Marihuana machen lassen um zu zeigen das ich nicht mehr konsumiere, ich hab meine Sozialstunden gemacht und hab die Tests noch fortgeführt damit ich 1 Jahr Drogen Freiheit nachweisen kann, habe mich von dem ganzen distanziert und hab mit denen seit einem Jahr nichts mehr zu tun. Jetzt muss ich aber vor Gericht als Zeuge aussagen bei einer Sache die über ein Jahr her ist, wahrscheinlich hat die Polizei Chats von mir und den 3 anderen zu den ich als Zeuge muss, muss ich jetzt wieder vor Gericht wenn ich den Kauf zugebe, hab echt Angst weil ich mit dem ganzen nix mehr zu tun habe, da diese Sache über 1 Jahr her ist und ich in der Zwischenzeit selbst von der Polizei erwischt worden bin und auch bestraft worden bin ( vor Gericht? ) das ich mich Jetzt nochmal vor Gericht muss oder nochmal eine Strafe bekomme. Danke an alle die diesen Text durchlesen und mir helfen wollen. Ach ja und welche Strafen könnten mir drohen falls sie beweisen haben oder kann ich überhaupt eine Strafe bekommen ist jetzt meine Frage. Ich bin 17 falls es ausschlaggebend ist. Und habe auch mit meinen Führerschein angefahren nach meinem Gericht da hab ich auch 1 Jahr Drogen Freiheit nachweisen müssen was ich ja hab.

Polizei, Gericht, Cannabis, Marihuana, Betäubungsmittelgesetz
Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Anlass §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Der Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, angegebener Zeitraum 2 Monate also kein genaues Datum. Wenn es das ist was ich denke waren es 20-25 gramm, bestellt im Internet.

Ich wurde nie persönlich erwischt, es lag damals im Briefkasten oder ich hatte es vom Postboten angenommen, da bin ich mir jetzt leider nicht mehr sicher was eig. wichtig wäre aber ich denke eher es war im Briefkasten.

Ich gehe davon aus dass der damalige Verkäufer erwischt wurde und meine Adresse + Bestellung bei ihm noch vorgefunden wurde. Der Vorname der Adresse die ich verwendete müsste ein ausgedachter gewesen sein, könnte aber auch mein echter gewesen sein, IP war nicht meine ich hatte ein VPN.

Ich hatte schon 2-3 mal solche Briefe und bin zur Vorladung gegangen und da ging es dann um 1-5 gramm wo ich nur die Aussage verweigerte und es daraufhin eingestellt wurde. Nun geht es aber wenn es das ist was ich meine um mehr und was ich nicht verstehe ist, warum dort Handel steht, ich habe noch nie gehandelt sonder nur für Eigenkonsum bestellt.

Also was sie haben/könnten:

Meine Adresse+was ich bestellt habe, falsche IP VPN, anonyme Bitcoin Zahlung, wenn ich es persönlich entgegengenommenhabe im schlimmsten Fall unterschrift beim Postboten.

Wie kommen die jetzt darauf dass ich handel, meine einzige Idee wäre wegen der Menge dass sie das aufgrund einer Vermutung dort hinein schreiben.

Ich habe seit ein paar Monaten schon nichts mehr mit Cannabis am Hut, mache mir auch eigentlich kaum sorgen momentan, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr denkt/mir ratet zu tun.

Soll ich wie sonst auch immer hin gehen, mir anhören was sie sagen und die Aussage verweigern, oder direkt anrufen und sagen dass ich nicht komme und gebrauch von meiner Aussageverweigerung mache. Was kann auf mich zukommen bei diesen "Beweisen/Indizien"wenn man es so nennen kann. Theoretisch kann ja jeder das ganze bestellt haben wenn ich es nicht vom Postboten angenommen hatte.

Jemand hätte auf meinen Briefkasten das ganze bestellt, der weiss dass ich nicht oft daheim bin und es einfach aus dem Briefkasten geangelt. Einfachste Erklärung. Keine IP von mir, keine Zahlung, einzig und allein meine Adresse ist bekannt im besten Fall. (Das sag ich natürlich erstmal nicht so, wäre eher eine Idee für den Anwalt im Fall der Fälle.)

Danke schonmal für die Antworten.

Polizei, Anwalt, Gesetz, Cannabis, Hanf, Richter, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Btmg Anzeige, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellung und Anwalt zu teuer, was nun?

Ich habe hier einige Fragen bezüglich einer Anzeige die ich nach einem Durchsuchungsbeschluss erhalten habe. Jedoch beruhte dieser Durchsuchungsbeschluss auf reinen "Vermutungen" & der falsch Aussage einer weiteren Person die nur Ihre eigene Haut retten wollte. Kurz zum Hergang: letzten Freitag um 6:00 Uhr morgens wurde ich aus dem Bett gerissen weil an meine Tür geklopft wurde... Ich stand auf & wollte mir noch etwas anziehen jedoch drängte die Stimme der Polizeibeamtin penetrant die Tür zu öffnen. Ich öffnete & draußen stand Sie mit 4-5 Weiteren Beamten (alle samt Männer). Ich sagte dass ich mir wenigstens noch etwas anziehen möchte mehrfach jedoch wurde unaufhörlich weiter gedrängt (Ich konnte mir gerade noch so ein Hemd überziehen das gerade in greifbarer Nähe lag, jedoch keine Hose, sodass ich dann in Tanga da stand -_-) Meine erste Frage wäre also ob man das nicht als Belästigung (Gaffen /Spannen) sehen kann (denn das war es meiner Meinung nach), da ja auf den Einlass bestanden wurde obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde dass man sich kurz bedecken möchte ! schließlich waren da fast nur Männer ! Ok weiter im Subtext: Der Durchsuchungsbeschluss beruhte wohl rein auf der Aussage eines ehemalig Bekannten bei dem ich ein paar mal (nur für Eigengebrauch) eingekauft hatte... jedoch wurde mir auf dem Durchsuchungsbeschluss die Helerei unterstellt... was keinen falls und zu keiner Zeit stimmte, da ich Mariuhana ausschließlich zum Eigengebrauch anstatt pharmazeutischer Antidepressiva verwende (da diese bei mir keine oder nur Gegenteilige Wirkungen zeigen)... Die Datumsangaben, waren ebenso wie die Mengen und Preisangaben völlig absurd & aus der Luft gegriffen & beruhten offensichtlich nur auf Aussagen dieses Bekannten. Bei mir wurden zwar auch eine gute Menge an Tütchen und eine Feinwaage gefunden, jedoch hatte ich mir die Tütchen für andere Zwecke (bastelperlen, Anhänger u.ä. Kleinteile) gekauft. Die feinwaage besitze ich rein für den Eigengebrauch da man als Mädchen nur zu gern über den Tisch gezogen wird. Außerdem wurde in meinem alten Schmuckkoffer noch etwas MDMA (max. 0,2-0,3) gefunden das wohl noch von meinem Ex-Freund stammte der es wohl dort versteckt hatte. Der Koffer wurde fast nie von mir geöffnet sodass ich nicht wusste, dass sich überhaupt Chemie in meiner Wohnung befand. Angaben zu seiner Person werde ich bei der Aussage nicht machen.

  • Wie lange kann Gefahr im Verzug Rückwirkend angewandt werden? da es allein schon über ein ganzes Jahr her ist dass ich bei besagtem Bekannten eingekauft hatte.

  • Kann mir die Helerei wirklich ohne handfeste Beweise wie z.B. direkte Aufzeichnungen, große Mengen Bargeld oder eben Helerware angehängt werden ? Schlißlich wurde bei mir nur eine Kleinstmenge (Eigengebrauch) gefunden. Die ganzen Zylo-Tütchen sind legal erlaubt & beweisen noch lange nicht den Verkauf solcher Waren.

  • Mit welchen Konsequenzen muss/kann ich denn rechnen ? (bin schon mal mit Kleinstmengen Weed/ MDMA aufegfallen)

lg

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Vorladung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Btmg?

Hallo!

Ich bin grade ziemlich schockiert....
Ich erhielt heute ein Brief von der Polizei, worin steht dass ich ich beschuldigt werde, zwischen Mai 2014 und Oktober 2015 gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben und soll schon nächste Woche hin um eine Aussage zu mache.

Ich bin total unruhig deswegen weil ich mir überhaupt keinen Reim daraus machen kann. Ich wurde nie mit Drogen oder so erwischt und hatte generell nie Ärger mit dem Gesetz, mein Führungszeugnis ist 100% sauber.

Ich grübel schon die ganze Zeit und durchforste das Internet nach antworten aber beruhigen tut mich das nur wenig.

Mir fiel nachdem ganzen durchforsten ein, dass ich vor ca nem Jahr auf dem Weg morgens zur Arbeit in eine normale Verkehrskontrolle geraten bin. Ich bin bei sowas immer total nervös und aufgeregt obwohl ich zB wie bei der Kontrolle weder Alkohol noch sonst was intus hatte. Aber naja, selbst wenn ich ne Fahrkarte habe bin ich immer bei Fahrscheinkontrollen total nervös.
Mir wurde bei der Kontrolle die Frage gestellt ob ich schon mal was mit Drogen zu tun hatte. So blöd und aufgeregt wie ich zu dem Zeitpunkt war, antwortete ich der Polizisten mit "ja aber das ist schon 2 Jahre her". Mehr wurde nicht diesbezüglich gefragt, es wurde mein Verbandskasten usw kontrolliert und ich durfte weiter.
Kann es sein das diese Vorladung was mit der damaligen Kontrolle zu tun hat? Bin völlig ratlos :/

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