Konsequenzen von Seiten der Führerscheinstelle?

Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.

Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem Verweis es an die führerscheinstelle zu melden

Ich habe immer jegliche aussage zum konsum verweigert. Darüber hinaus habe ich mich im internet schlau gemacht und gelesen, dass entweder regelmäßiger Konsum (auch ohne Bezug zum Strassenverkehr) vorliegen muss oder gelegentlicher konsum (ohne trennvermögen zum strassenverkehr) um Konsequenzen durch die führerscheinstelle zu erfahren. Da ich jedes mal zu fuß unterwegs war, scheidet der erste Punkt aus. Jedoch reicht es wohl, innerhalb einer, i kurzen Zeit mehrmals mit cannabis erwischt zu werden um regelmäßigen Konsum zu unterstellen. Daher wollte ich fragen ob die Abstände, in welchen ich erwischt wurde als "kurze zeit" gelten oder ich sonst irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden. Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle "genervt" dass ich bis zum ende des Verfahrens (wo ich im Oktober 2016 erwischt wurde) warten muss bis ich den führerschein ablegen darf ( habe ihn jetzt). damals hat es ein anwalt geklärt ( und ich weiss nicht genau wie). Ich lebe darüber hinaus in Schleswig-Holstein.

Habt ihr daher eine Antwort auf meine Befürchtungen

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Betäubungsmittel, Cannabis, Fahrerlaubnis, Jura, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Darknet-Drogenbestellung?

Swim hat vor einem Jahr größere Mengen Opiate und Amphetamine im Darknet bestellt (mit größere Mengen meine ich nicht jenseits des Eigenkonsums, aber Eigenkonsum für sich selbst und 2-3 Freunde). Scheinbar sind die Bestelldaten irgendwie in die Finger der Polizei geraten. Vor 3 Wochen fand bei Swim eine Hausdurchsuchung statt. Gefunden wurde lediglich ein kleines Tütchen Gras (0,5g - 1g). Außerdem musste Swim einen Urintest machen, der positiv auf THC ausfiel (auf alle anderen Substanzen negativ).Angenommen, die einzigen Anhaltspunkte, die der Staatsanwaltschaft vorliegen sind die Bestelldaten des Darknet-Händlers. Welche Konsequenzen wird dies haben? Der zuständige Beamte sprach davon, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Strafbefehl hinauslaufen wird. Mit wie vielen Tagessätzen muss Swim rechnen?Swim ist 20 Jahre alt, beginnt in einigen Monaten ein Studium und hat keine Vorstrafen. Er wurde zwar ein Mal als Beschuldigter vorgeladen, weil er angeblich geringe Mengen Cannabis gekauft hat, dieses Verfahren verlief allerdings im Sande.Wie Hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Swim in den nächsten Wochen Post von der Führerscheinstelle bekommt? Swim hat bei der Hausdurchsuchung keinerlei Aussagen gemacht, allerdings die Frage, ob er ein Fahrzeug geführt hätte in den letzten Tagen verneint.

Recht, Anwalt, Führerschein, Hausdurchsuchung, Drogen, Cannabis, Strafrecht, Urintest, Betäubungsmittelgesetz
Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen, wie reagieren?

Guten Tag zusammen,

ich habe einen schönen brief von unserem ''Freund und helfer'' bekommen.

Auf den Fotos ist eigentlich alles relevante zu sehen was meine frage betrifft.

Zu dem Tatvorwurf, es geht um Marihuana/Cannabis und eine Menge von ca 1 - 1,5g welches bei einer Personenkontrolle bei mir ''sichergestellt'' wurde. Also definitv fällt dies unter den Eigenbedarf. Ich habe bis dato nur einmal mit der Polizei zu tun gehabt, wo mir aber nichts nachgewiesen werden konnte und dabei ging es auch um eine geringe Menge, wo ich mich auch sehr kooperativ gezeigt habe (wahrscheinlich ein fehler, aber da war ich noch jünger und wusste nicht wie das abläuft bei der Polizei).

Nun ist nur meine frage was ich bei dem schreiben ankreuzen soll bzw. ob ich überhaupt darauf reagieren soll, denn ich gehe stark davon aus dass das verfahren sowieso eingestellt wird. Da ich weder lust habe meine zeit mit einem Gerichtstermin oder bei der Polizeiwache zu verschwenden für eine aussage, geschweige denn Geld für einen anwalt auszugeben für ein verfahren in dem es um Gras im wert von 10€ geht, würde ich gerne wissen wie ihr reagieren würdet, bzw ob ihr überhaupt auf dieses schreiben eingehen würdet.

Und wenn ich nicht auf das schreiben reagiere, ist die wahrscheinlichkeit dann hoch dass ich in paar wochen wieder post bekomme in der steht dass das verfahren eingestellt wurde?

Lg, und vielen dank schonmal im vorraus für eure Hilfe :)

Bild zum Beitrag
Polizei, Anwalt, Drogen, Marihuana, Strafe, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Betäubungsmittelgesetz