Entziehung der Fahrerlaubnis - ab wann darf ich nicht mehr fahren, nach Eintreffen des Briefes?

Vor ca 5 Wochen wurde ich mit THC im Blut angehalten. Der Wert war hoch und nun ist auch der Brief des Landrats eingetroffen. (Dienststelle Straße und Verkehr)

In der Kurzbeschreibung steht Entziehung der Fahrerlaubnis und weiter unten folgende Sätze: "Da Sie den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht trennen können, beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis konstenpflichtig zu entziehen. Alternativ haben Sie noch die Möglichekeit kostenfrei freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten. (...) Gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche schriftlich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern."

Meine Fragen nun:

Ab wann darf ich denn nun nicht mehr ins Auto steigen und fahren?

Darf ich noch diese eine Woche abwarten bis mir der Führerschein kostenpflichtig abgenommen wird und in dieser Zeit auch fahren?

Gilt dieser Brief nun schon als Urteil? Denn die Worte "(...) beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu entziehen", klingen eher nach einer Ankündigung der Maßnahme und nicht nach einem bereits verhängten Urteil.

Folgt noch ein weiterer Brief? Zudem wurde ich nicht über das zu zahlende Bußgeld informiert.

Vielen Dank im Voraus!

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