Durchsuchungsbefehl - Frage!

Hallo ich bräuchte euren rat! nehmen wir an person xy (19j.) konsumierte* cannabis und besitzt auch dementsprechendes zubehör. Person xy wurde von einer anderen person, bei dem die polizei eine hausdurchsuchung (im okt.) absolvierte, beschuldigt ihm 3,5g cannabis verkauft zuhaben, dass die polizei bei ihm beschlagnahmt hatte, was aber nicht der wahrheit entspricht sondern eher zum eigenschutz diente! Daraufhin besuchten die Polizisten (ende dez.) person xy, mit dem verdacht, dass er btm besitzt, btm handelt und das angebliche btm-geld (schwarzgeld) zuhause bunkert. Person xy wohnt noch bei seinen eltern und trotzdem wurde nicht nur das zimmer des beschuldigten durchsucht, sondern auch nebenräume wie keller etc. (ein spürhund wurde auch telefonisch herbei gerufen, jeddoch wieder eingestellt). Auf dem Durchsuhungsbefehl war geschrieben, dass nebenräume auch durchsucht werden dürfen.

was wurde gefunden bzw beschlagnahmt? -grinder - waage 200g (die am 22. dez käuflich erwerbt wurde ) - bong - leere tuberdose (die wegen dem cannabis geruch mitgenommen wurde)

es wurden keine btm gefunden nur utensilien die zu einem Konsum deuten! Die waage wurde wie genannt erst 2-5 tage vor der Durchsuchung beschlagnahmt und der handel sollte im okt. statt gefunden sein.

Meine Fragen wären: 1. warum unterschreibt ein richter/in solch einen durchsuchungsbefehl, wenn es nur eine aussage von einem komsumenten gibt, der gebustet wurde? (antwort: bayern?)

  1. was wird mit person xy passieren?

  2. braucht person xy einen anwalt und welche kosten würden auf ihn zukommen?

  3. wenn die anzeige eingestellt wird, steht dann person xy unter beobachtung bzw. einen eintrag in der akte?

Der beschuldigte war an dem tag der durchsuchung nicht zuhause, besitzt aber eine kopie des durchsuchungsbefehls und das verzeichnis der sichergestellten gegenstände, dazu wird person xy alle gespräche/ vorladungen der polzei verweigern.

entschuldigung für jegliche rechtschreibfehler gruß ;)

Recht, Gras, Betäubungsmittel, Cannabis, Marihuana, Betäubungsmittelgesetz
Bewährungswiderruf wegen erstem positivem Drogentest?

Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben ohne dumme Kommentare abzugeben. Ich wurde im Mai nach 6 Monatiger Untersuchungshaft zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das BtmG verurteilt. Mit unter anderem den Auflagen eine stationäre Drogentherapie durchzuführen, und 2 mal im Jahr eine Haarprobe abzugeben. Nun, jetzt kommt der blöde Teil. Kurz nach meiner Entlassung bin ich 2,3 Male rückfällig geworden... habe aber seit dem nichts mehr angefasst. Nun jetzt stelle ich mir die Frage ob mir denn sofort ein Bewährungswiderruf droht oder ich evtl. mit Jugendarrest (da ich nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bin) "davon" kommen könnte oder sogar auch nur eine Verwarnung. Es ist meine erste Straftat gewesen und bin auch sonst nie Polizeilich in Erscheinung getreten. Und da das Gericht mich ja für "süchtig" befunden hat und die Therapie noch aussteht haben sie mich ja sozusagen "ins kalte Wasser" geschmissen... Nun ja, letzten Dienstag war es soweit und ich musste Haare lasse, ich schätze das Gutachten wird nächste Woche im Amtsgericht eintreffen... so hat jemand was das angeht evtl schon Erfahrungen gemacht oder kennt jemanden dem sowas ähnliches passiert ist? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Und an alle Klugscheißer, ich weiß das ich selbst schuld bin und mit den bevorstehenden Konsequenzen klar kommen muss und vllt früher mal darüber nach gedacht hätte. Aber geschehen ist nunmal geschehen!

Drogen, Bewährung, Drogentherapie, haarprobe, Untersuchungshaft, Betäubungsmittelgesetz
Hausdurchsuchung wegen verdächtigen SMS und zahlreichen Anrufen? BtmG

Hi Com.

Folgendes Problem: Habe heute erfahren, dass ein Bekannter von mir eine Hausdurchsuchung hatte und da sein Handy abgeben musste.

Nun frage ich mich ob lediglich diese SMSen und Anrufe reichen um eine Hausdurchsuchung anzuordnen, oder ob es wahrschelinlich ist, dass es zu einer Hausdurchsuchung kommt.

Die SMS - beider Seiten - enthalten Angaben über Menge, Treffpunkte, Anfragen, Absagen, usw.(Es handelte sich nur um Eigenbedarf, also keine großen Mengen). "Direkt" wurde in den SMS nie geschrieben, das eigentliche Thema wurde immer so weit wie möglich umschrieben. Vermutlich handelt es sich bei den SMSen ausschließlich um Cannabis, welches allerdings nie direkt erwähnt wurde.

Sollte es zu einer Hausdurchsuchung kommen, und sie würden bei dieser nichts finden, ist es dann möglich, dass ich mit irgendwelchen Maßnahmen zu rechnen habe auch wenn keine weitere Zeugenaussage oder anderes Beweismaterial als die SMSen vorliegen?

Kann es sein, dass meine Nachrichten auf Skype oder Facebook durchsucht werden?

Zu Berücksichtigen ist auch, dass ich in Bayern wohne und das ich vor ca. 3 Jahren schon einmal wegen Btm mit der Polizei zu tun hatte. Bin allerdings nicht vorbestraft.

Für alle die zu faul sind um das zu lesen: Genügen SMS vor Gericht für eine Verurteilung/Strafe?

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