Vorladung der Polizei: §29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten?

Guten Tag, 

heute habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten, folgendes stand im Brief:

Anlass (Straftat/Ordnungswidrigkeit): "§29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten"

Tatzeit: "Ein Zeitraum von 8 Monaten in 2015 möchte nicht das genaue Datum schreiben. "

Zweck: "Beschuldigtenvernehmung"

Ich frage mich nun wie die auf mich kommen bzw. was sie gegen mich in der Hand haben wollen, denn es gab weder eine Hausdurchsuchung noch hat mich irgendwer erwischt. Ich hatte mal 2 - 3 Gramm im Internet (Darknet) bestellt. Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist, dass der Verkäufer hoch genommen wurde und der noch die Versanddaten seiner Kunden hatte, und da sie sagen die Tatzeit war in einem Zeitraum von 8 Monaten, was für mich schon ziemlich komisch klingt bei Cannabis, gehe ich davon aus dass der Kerl 8 Monate verkauft hat und sie damit meinen dass ich in dieser Zeit eingekauft habe.

Vorgeladen bin ich für nächste Woche, meine Frage ist nun soll ich hin gehen oder nicht?

Das einzigste was sie haben können sind Mails wo ich was bestelle mit meiner Adresse was meiner Meinung nach kein klarer Beweis ist dass ich es war da jeder irgendwohin was bestellen kann. Ich bin nur mit VPN unterwegs, zudem war es im Darknet, meine IP haben sie sicher nicht, da wäre schon längst eine Hausdurchsuchung gewesen bei festeren Beweisen denke ich.

  • Was soll ich nun machen? 

Anrufen und sagen ich weiss davon nichts und hab mit sowas nichts zutun und verweigern hin zu gehen, hin gehen und mich dort dann dumm stellen oder was sollte ich machen? 

  • Was kann auf mich zu kommen?

Danke im Voraus.

Nachträglicher Zusatz:

Also hin gehen werde ich sehr wahrscheinlich, naja man "muss" nicht erscheinen, steht auch im Brief, dann soll man sich aber telefonisch abmelden da man das Recht hat nicht aussagen zu müssen.

Ich denke ich werde einfach am Montag anrufen und fragen worum es geht und sagen ich weiß von nichts und hab damit nichts zutun. Eigentlich hab ich keine Angst, Sie können keinen Beweis gegen mich haben, und clean bin ich auch, in meinem Urin kann man auch nichts nachweisen falls es überhaupt soweit kommen sollte.

Sollten Sie am Telefon sagen ich soll trotzdem noch kommen sage ich ok und dort sag ich denen ebenso wie am Telefon ich weiss davon nichts hab nichts mit Drogen etc. am Hut.

Mehr als die Adresse von meinem Briefkasten an den das Cannabis geliefert wurde haben Sie ja nichts, wie sollen die 

1. Beweisen, dass es ankam und 

2. dann ich es annahm und bestellt habe?

Es könnte ja jeder an meinen Briefkasten das ganze bestellt haben und raus genommen haben, gibt ja genug wege die Post aus einem Briefkasten zu bekommen.

Polizei, Cannabis, Hanf, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz

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