Guten Tag, habe z.Z einen Fachanwalt im Strafrecht bei dem ich heute zum zweiten mal gewesen bin. Anfangs habe ich mich erstmal bei Ihm informiert, danach gleichzeitig eingeschaltet! Am Ende des Gesrpäches habe ich nach den Kosten gefragt und er meinte sein Honorar liegt bei 1000,-€ plus Mwst. = 1190,-€ !! Davon habe ich dann 2 Wochen später eine Anzahlung von 500,-€ überwiesen. Heute 4 Wochen nach dem ersten Gespräch war ich wieder bei Ihm um alles weitere zu besprächen.. (Akteneinsicht, Zeugenaussagen, usw.) Zum Schluss kam er dann mit einer Vergütungsvereinbarung worin es heißt: "Für das oben genannte Verfahren wird zusätzlich zur Vereinbarung vom 22.08 eine zweite bis zum Ende der ersten Instanz abschließende Vereinbarung in Höhe von 5.000,-€ zzgl. Mwst = 5.950,-€ vereinbart. !!
Meine frage dazu.. Kann es wirklich sein das ein Fachanwalt für Strafrecht in Sachen; BTM Handeltreiben mit nicht geringer Menge so Teuer ist..????? Bitte schnellstmöglich um Antwort!? Danke..