Leeres Tütchen + Faltzettel mit Cannabis-Anhaftungen sichergestellt, erwartet mich nun eine Strafe?

Hey Leute,

vor knapp 2 Wochen wurden zwei Freunde und ich willkürlich von der Polizei durchsucht. Ich selbst kiffe schon eine ganze Weile nicht mehr, hatte aber leider ein leeres Tüchen und Flyer in meinem Rucksack, die meine Freunde vor einiger Zeit benutzt haben und in meinen Rucksack liegen lassen haben. Allein aus Faulheit, habe ich diesen Müll dort leider nicht entsorgt. Als ich mit meinen Freunden draußen war, hatte einer von Ihnen Cannabis dabei, welches er weggeworfen hat und welches dann auch von der Polizei gefunden wurde. Dadurch, dass ich der einzige bin, der einen Führerschein besitzt (das ganze geschah aber NICHT im Straßenverkehr), haben sie nur "meine" Utensilien (Tütchen + Flyer) mitgenommen. Mir wurde gesagt, die FSST bekomme Bescheid und ich kann mit Urinproben rechnen. Jetzt aber der Knaller: vor ein paar Tagen kam ein Brief nach Hause, worin ich beschuldigt werde, diese 0,7g Cannabis besessen zu haben, und dass man diese Utensilien positiv auf Anhaftungen untersucht hat (keine wiegbare Menge). Ich habe gehört, dass allein Anhaftungen kein Strafbarer Tatbestand sind, sofern die Menge so klein ist, dass sie zum menschlichen Gebrauch nicht mehr geeignet ist < das ist der Fall. Ich war leider schon 2 Mal bezüglich BTM auffällig, habe aber ungelogen aus der Sache gelernt. Habe leider noch "Freunde" die ab und an kiffen und sich an meinem Rucksack bedienen um sich Ihre Utensilien (Flyer) zusammen zu suchen. Dass ich jetzt lediglich wegen dem Müll ein Ermittlungsverfahren am Hals habe, regt mich tierischst auf. Zumal die anderen Leute ebenfalls Flyer, sowie Long-Papers dabei hatten, welche denen aber nicht einkassiert wurden.

Meine Frage an euch: Was kann mich erwarten? Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem Durchsuchenden Polizisten einräumen, da dieser ja willkürlich nur "meine" Utensilien mitgenommen hat und ich somit fälschlicher Weise verdächtigt werde?

Cannabis, Haschisch, Marihuana, Strafe, Betäubungsmittelgesetz
Drogenfahrt - THC im Urin, nach 2 Monaten kam Brief mit Vorwurf - Verdacht des Ewerbes von Cannabis! Kommt noch ein Brief oder war es das?

Hallo, konnte leider keine Eindeutigen Antworten darauf finden deshalb nochmal meine Frage mit Erklärung.

Wurde bei einer Drogenfahrt routinemäßig angehalten, Urin Kontrolle mit THC nachweis, dann Blutabnahme jetzt warte ich auf Briefe.

Nun kam ein Brief indem mir folgendes vorgeworfen wird:

Straftat nach Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen(par.29 BTMG)! Mehr steht erstmal nichts, dieser Brief wurde genau 2 MOnate nach Tat versendet.

Unten bei Bemerkung steht: Verdacht des Erwerb/Besitz von Marihuana / Cannabis

Im ganzen Brief steht nichts von STVG, dass es eine Drogenfahrt gab etc. Habe mal einen Anwalt angerufen für eine Erstberatung, 2 verschiedene sagten, dass da mit Sicherheit noch was kommen wird, da dies 2 verschiedene Sachen sind. Einmal wenn man ne Drogenfahrt macht, muss man ja iwie an das Zeug gekommen sein, und zweitens die Drogenfahrt an sich als Straftat.

Ich konnte jetzt hier im Forum einige Einträge finden wo Leute erst auch nur den einen Brief bekommen haben, aber es wurde nie aufgeklärt ob noch ein zweiter Brief anschließend kam.

Von den THC Werten dürfte ich zu 100% die Mindestgrenze erreicht haben, letzter Konsum 5 std vor der Fahrt, aber in diesem Brief steht nun nix von THC Werten oder Drogen am Steuer. Können die Leute die einen ähnlcihen Fall hatte bitte aufklären ob noch was kommt oder ob eine kleine Chance auf Glück besteht?

Wie oft wurde so ein Fall, wo es sehr sicher war, dass genug THC im Blut ist um die Straftat zur Strafe zu bringen eingestellt?

Habe einige BRiefe im Netz gesehen wo beides direkt drinstand, BTMG und Drogen im Straßenverkehr, bei mir nur das eine.

Will halt wissen wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass noch ein Brief nachkommt?

Danke euch vorab

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Drogen, kiffen, THC, Betäubungsmittelgesetz
Mit wenig Weed erwischt; wann kommt der Brief?

Hallo,

gestern wurd ich blöderweise mit bisschen Weed erwischt, da irgendjemand die Polizei gerufen hat, weil ein Kumpel uns sein neuen Motorrad gezeigt hat und es vielleicht bisschen laut war. Das war aber weniger als 1 Gramm, denn ich hatte schon 2 Joints damit geraucht.

Hab bei der Kontrolle natürlich nicht gelogen und sofort zugegeben dass ich bisschen Weed dabei habe.

Die Kontrolle ging eigentlich echt schnell, sie haben nur meine Taschen durchsucht, Personalien aufgenommen und was am schlimmsten war, mein Weed konfisziert.

Die einzige Frage die sie mir gestellt haben - abgesehen von den Personalien - war, woher ich das Weed her habe.

Da ich schon für solche Fälle vorbereitet bin, habe ich natürlich gesagt ich hätte es vom Mauerpark. Ich wohne in Berlin Mitte und der besagte Park is an warmen Tagen echt voll und da wimmelt es nur so von Tickern. Ich wollte mein Ticker nicht verraten.

Nach meiner Antwort schien die Polizistin sich nicht mehr weiter für mich zu interessieren und der andere Polizist meinte dann, dass ich ein Brief von BTMGesetz bekomme und es wird weiter nichts passieren.

Nun wohne ich aber noch bei meinen Eltern und von anderen Freunden weiß ich, dass auf dem Brief halt entweder erkenntlich ist, dass es von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder BTMBehörde steht. Für gewöhnlich öffnen sie meine Briefe nicht, auch wenn ich mal Inkasso Briefe kriege, aber das ist schon ne andere Sache, da ich nie "kriminell" war.

Möchte gerne wissen wann dieser Brief kommt, damit ich ihn abfangen kann?

Wie gesagt, wohne in Berlin und ich bin mir zu 99,99% das nichts weiteres passiert. Will nur den Brief abfangen und muss aber dazu wissen, wann er ungefähr ankommt.

ich weiß dass man keine genaue Zeit nennen kann, aber halt nur UNGEFÄHR

Vielen Dank

Brief, Polizei, Betäubungsmittel, Cannabis, Betäubungsmittelgesetz
Examenszulassung (Krankenpflege) trotz laufendem BTMG-Verfahren? (Cannabis)

Hallo,

an dieser Stelle sei gleich gesagt dass ich mir keine moralische Diskussion um meine Tat wünsche, ich hätte einfach gerne eine Antwort, weil ich derzeit ziemlich um meine berufliche Zukunft besorgt bin.

Im Sommer diesen Jahres werde ich mein Examen in der Gesundheits- und Krankenpflege ableisten, ich habe durchweg gute Noten und mir in meiner Ausbildung nichts zu Schulden kommen lassen, im Gegenteil ich wurde für meine Arbeit stets gelobt. Nun wurde ich vor einigen Tagen mit einer Menge von 0,6g Cannabis von der Polizei kontrolliert und es wird wohl ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet. Dieses wird wohl eingestellt, weil es eine geringfügige Menge darstellt. Ab Oktober bin ich festangestellt, wenn meine Eignung für den Beruf festgestellt ist (bestandenes Examen). Ich bin angehalten jedes laufende Verfahren was bis zum Dienstantritt gegen mich eröffnet wird, mitzuteilen, natürlich werde ich dies auch tun, sobald ich entsprechende Post bekomme.

Nun meine Fragen an juristisch versierte Personen hier: 1. Kann allein schon das Verfahren bzw (auch wenn es unwahrscheinlich ist) eine Verurteilung dafür sorgen, dass ich nicht zum Examen zugelassen werde. 2. Ist ein Berufsverbot in der Pflege wahrscheinlich? Die Menge ist ja sehr gering.

Vielen Dank schon im Voraus für die kommenden Antworten!

Pflege, Cannabis, Jura, Krankenpflege, Betäubungsmittelgesetz
Fragen zur Verkehrskontrolle mit Drogentest

Schönen Tag,

sitze jetzt schon seit über 2 Stunden am PC und recherchiere wegen Drogenkontrolle und unseren Rechten. Alle Meinungen wiedersprechen sich aber hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Sry wegen den vielen Fragen aber ich will endlich klarheit.Zur Info ich komme aus Bayern und bin noch in der Probezeit.

Wenn man von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten wird darf man und sollte man ja die Schnelltests verweigern.

Bsp ich habe nichts genommen/geraucht oder getrunken.

Verweigere ich die Schnelltest und das Augenleuchten, Finger zur Nase als Begründung dass dabei falsche Werte rauskommen können, Können die polizisten mich ja auf die Wache mitnehmen für einen Bluttest der aber von einem Richter bestätigt werden muss. Jetzt haben die Polizisten keine richtigen Beweise, können aber mit Sicherheit irgendwelche erfinden so dass der Richter zustimmt oder ? wenn ja welchen wären dies? da rote Augen ja nicht ausreichen, ist den die Ablehnung der schnelltests ausreichend ? und wie sieht es aus wenn man schon einen Btmg Eintrag hat ist das eine Begründung für einen Bluttest oder die Durchsuchung ?



Wenn ich dann gegen meinen Willen den Test durchführe, weil ich ja muss aufgrund der Zustimmung des Richters und dieser Negativ ist, kann ich dann was machen?

hab jetzt oft gelesen da kann man gar nichts machen andere schreiben doch da dies Körperverletzung bzw ein schwerwiegender Eingriff in die Unversehrtheit ist oder eine Anzeige wegen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Kann man da überhaupt eine Anzeige machen da ich ach gelesen habe dass wenn man den Polizisten mit einer Anzeige droht diese oft schon nachlassen weil das für Sie Folgen haben könnte wie zb, in der Verhandlungszeit kein Gehaltserhöhung oder Aufsteigung oder stimmt das auch nicht ?

Eine weitere Sache wo ich immer andere Anworten im Internet finde ist dass mit 2 Drogentests.

Bsp. ich sage bei einer Verkehrskontrolle ich habe heute mittag ein Radler getrunken. Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt dürfen die dann noch einen Bluttest machen wenn ich den schnelltest für Drogen ablehene. Die einen meinen ja da die Drogen nichts mit dem Alkohol zu tun haben, die anderen meinen nein da ein Schnelltest der negativ ist ausreicht um den Bluttest abzulehnen. Oder darf die Polizei nur keinen Bluttest auf Alkohol machen und auf Drogen schon?

Die letzte Frage, hoffe Sie können mir so viele wie möglich beantworten :D

bin vor einem halben Jahr mit 3 kapseln mdma im club erwischt worden. Bekomme jetzt warscheinlich Sozialstunden. Kann da was von der Führerscheinstelle auch kommen da ich zu dem Zeitpunkt als da passiert ist noch 17 war und keinen Führerschein hatte, jedoch schonmal angemeldet war. Den Führerschein hab ich 2 Monate nach dem Vorfall bekommen.

Nochmals sry wegen der vielen Fragen. Bin sehr dankbar für Antworten

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Drogen, Drogentest, Strafe, Verkehrskontrolle, Betäubungsmittelgesetz, Bluttest
Vorladung- Beschuldigter BtmG

Hallo Leute. Habe heute ein nettes Schreiben von unseren strebsamen Beamten in Blau bekommen. Zuvor eine kleine Zusatzinfo. Habe vor ca 3 wochen einen anruf (auf meinem handy!) von einem polizeibeamten bekommen. dieser wollte am Telefon informationen über eine sache die bereits ein jahr vergangen ist von mir. damals wurde n kumpel von mir mit n bisschen gras erwischt und ich war da mit anwesend. hat der bulle tatsächlich am telefon gefragt was ich zu der Sache zu sagen habe und ob ich mir nicht einen anwalt nehmen möchte. hab dann erstmal gefragt wieso er überhaupt meine Handy nr hat und darauf anruft. naja mein dad hatte sie ihm gegebn :D daraufhin hab ich ihm dann gesagt dass ich nicht nachvollziehen kann was er nun von mir hören möchte. habe ihn mehrmals gefragt was er hören möchte und bekam jedes mal die antwort: jetzt sag halt mal was du dazu zu sagen hast. iirgendwann wars mir dann zu blöd und hab aufgelegt. naja also heute hab ich dann ne vorladung zu einer vernehmung die bereits morgen sein soll bekommen. der wisch war per hand ausgefüllt, ohne stempel, ohne umschlag. nichts. in diesem schreiben steht also nun nur: ermittlung wegen Btmg. mehr nicht. ich habe keinerlei Informationen bekommen warum ich nun da eigentlich erscheinen soll. ich werde diesen termin natürlich nicht wahrnehmen. meine these: die hängen in ihren Ermittlungen fest und suchen nen dummem der gegen den örtlichen dealer aussagt. hat jemand von euch schon mal eine derartige vorladung als beschuldigter bekommen in der keinerlei infos preisgegebn sind? oder irgendwelche tips wie ich mich verhalten kann? :) mfg hamene

Vorladung, Betäubungsmittelgesetz, Vorladung Polizei

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