Jemand hat Pflegestufe 1 und braucht eine Haushaltshilfe zum Fensterputzen, Gardinenwäsche, Reinigung der Wohnung usw.
Haushaltshilfen kann man über Inserate in der Zeitung bekommen. Nun stellt sich die Frage, haftet der Patient der die Haushaltshilfe beschäftigt, wenn dieser etwas bei der Arbeit passiert ? Z. B. Sturz von der Leiter beim Fensterputzen ?
Oder sollte man nur Haushaltshilfen beschäftigen die krankenversichert sind ?
Zählt dann deren Krankenversicherung wenn die Haushaltshilfe ihre Tätigkeit nicht gewerbsmässig ausführt, sondern eher Aushilfsweise als Privatperson. Wären dann Unfälle bei der Arbeit im Haushalt des Patienten, versichert ?
Mit den 125 € im Monat bei Pflegestufe 1 kann man keine Haushaltshilfe bezahlen, die selber versichert ist. Sollte der Patient für die Haushaltshilfe eine Krankenversicherung abschliessen und was würde das kosten ?
Die Haushaltshilfe bekommt für ihre Tätigkeit Geld. Muss der Patient die Haushaltshilfe anmelden, damit keine Schwarzarbeit unterstellt werden kann, weil die Haushaltshilfe Einnahmen hat ?
Wer kennt sich da aus , was gemacht werden muss, um den Patienten vor Regressansprüchen der Haushaltshilfe bei einem Unfall zu schützen ?