Wieso rastet meine Freundin so extrem aus, nachdem ich ihr von meinem behinderten Freund erzählt habe?

Ich habe einen Mann kennengelernt, mit dem ich seit einigen Wochen zusammen bin. Er ist sehr lieb und einfühlsam. Er hat was, was andere Männer vor ihm nicht hatten. Vor Kurzem hat er mir gestanden, dass er behindert sei. Er kann schlecht lesen und schreiben und auch nicht besonders rechnen. Er sagte auch, dass er länger braucht, um was zu verstehen.

Ich war irritiert, weil mir dies nicht aufgefallen ist. Ich habe meine beste Freundin von seinen Schwächen erzählt, weil ich mir Tipps erhofft habe. Sie ist Heilerziehungspflegerin und arbeitet bei der Lebenshilfe als Gruppenleiterin, um in einem Bereich die Produktion zu überwachen.

Als ich ihr erzählt habe, dass er behindert ist, ist sie völlig ausgerastet! Sie fragte, ob ich „bescheuert“ sei und wieso ich mir „irgendson‘ Behinderten“ angelacht habe. Sie sagte, ich soll sofort Schluss machen, sonst würde sie mit mir nichts zu tun haben wollen!

Ich war schockiert und frage mich, ob nicht gerade Leute, die in dem Bereich tätig sind, nicht erst recht heuchlerisch sind, beruflich ein auf fürsorglich tun, aber Privat wollen die damit nichts zu tun haben.- Klinisch gereinigt.

Ich versteh nicht, wieso meine Freundin sich so von Behinderten abgrenzt. Sie will mit mir erst reden, wenn ich Schluss gemacht habe! Wenn ich so einen arroganten Lackaffen hätte, den würde sie wahrscheinlich ganz toll finden.

Hab ich was falsch gemacht?

Liebe, Beziehung, Behinderung
Assistenzhund in Berufsschule mitnehmen gestattet?

Es handelt sich um eine öffentliche Verwaltungsschule in Berlin. Bevor ich mich mit meinem Anliegen direkt an die Schule wende, möchte ich zunächst einmal hier nachfragen, ob vllt. schon jemand Erfahrung mit den Zutrittsrechten bzgl. Schule/Berufsschule in Berlin gemacht hat.

Hierzu ein paar Auszüge aus den Neuerungen des BGG (Drucksache 18/8428):

"Mit den Änderungsanträgen wird die Definition von Barrierefreiheit (§ 4 BGG-E) durch die Zulassung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel (zum Beispiel Blindenführ- oder Assistenzhunde) erweitert.(...)"

"Nummer 1a ergänzt (...) zur Klarstellung, dass die Nutzung von Hilfsmitteln, die behinderungsbedingt notwendig sind, zulässig ist. Von Hilfsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere auch Blindenführ- und Assistenzhunde umfasst. Im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Berlin und im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg sind ähnliche Regelungen vorhanden. Dort heißt es „Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.“

Landesgleichstellungsgesetz Berlin:

§ 4a – Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.

Für die (langfristige) Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit (habe ein Anfallsleiden) bin ich auf die Begleitung durch einen Assistenzhund angewiesen.

Ausgenommen von gesundheitlichen Gründen wie Allergien und Sicherheitsrisiken - darf die Berufsschule einem schwerbehinderten Schüler mit Assistenzhund den Zutritt verweigern?

Schule, Hund, Berlin, Recht, Behinderung, Berufsschule, Diskriminierung, Assistenzhund

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