Konsequenzen einer Frühpensionierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkrankte Anfang diesen Jahres. Aufgrund dessen wurde mir mitgeteilt, dass ein Frühpensionierungsverfahren in die Wege geleitet wurde. Ich bin seit 20 Jahren als Beamter tätig.

Was kommt da auf mich zu? Ich weiss, dass ich mir meine Pensionsbezüge ausrechnnen lassen kann. Doch was bedeutet das darüber hinaus?

Ist eine Frühpensionierung dauerhaft?

Erfolgen Nachuntersuchungen?

Auf wessen Initiative? Muss ich auf die Initiative meines Arbeitgebers warten oder könnte ich selbst eine Untersuchung beantragen?

Könnte ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren, sobald es mir wieder gut geht?

Muss ich mich während des Pensionsbezuges in Deutschland aufhalten, oder könnte ich mich auch im Ausland behandeln lassen?

Könnte ich etwas dazuverdienen? Wo liegen da die Verdienstgrenzen? Gibt es Arbeiten, die ausgeschlossen sind? Dürfte ich auf selbständiger Basis etwas dazuverdienen oder z.B. schriftstellerisch tätig oder vorträge halten?

Könnte ich ein Studium beginnen?

Wie lange dauert so ein Pensionierungsverfahren?

Was würde dies z.B. für meinen Resturlaub oder Überstunden/ bzw. Minusstunden bedeuten?

Soweit ich weiss verändert sich die Beihilfe? Müsste ich einen neuen Vertrag bei der Krankenkasse abschliessen, oder wäre dies eine simple Reduktion des Beitrages...

Fragen über Fragen. Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Krankheit, beamtenrecht, Versorgung
Muss ich als Arbeitnehmer mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?

Ich bin in Berlin als Lehrerin tätig ung benötige für das nächste Schuljahr ein Lehrbuch, dass ich noch nicht besitze. In meiner Schule kann ich das Lehrbuch jedoch nicht ausleihen, da es von den Schülern selbst gekauft werden muss, die Schule also keine entsprechenden Bücher mehr hat. Ich soll es selbst kaufen, das für meine Dienstausübung notwendige Arbeitsmaterial also von meinem Gehalt zahlen. Auch in der Vergangenheit haben berliner Schulen für Lehrer keine Lehrbücher gekauft. Mussten sie aber auch nicht. Denn bis zur Abschaffung der Lehrmittelfreiheit in Berlin gab es pro Klassensatz immer ein freies Lehrerexemplar, so dass ich in der Vergangenheit immer das nowendige Lehrbuch zur Verfügung hatte. Da unsere Schüler diese Lehrbücher nun aber selbst kaufen müssen, gibt es natürlich auch keine Freiexemplare mehr. Es ist für mich nicht akzeptabel, dass von mir verlangt wird, dass ich das für meinen Unterricht notwendige Lehrbuch mit meinem Gehalt bezahle. Schliesslich bringt eine Sekretärin auch nicht ihre eigenen Briefumschläge und Briefmarken mit ins Büro, um die Geschäftskorrespondenz zu erledigen. Daher würde gern wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die mich verpflichtet, mein Arbeitsmaterial selbst zu bezahlen. Oder hat jemand Erfahrungen, an wen ich mich wenden könnte, um dieses Problem zu klären? Eine gerichtliche Klärung, wie in anderen Bundesländern, gab es ja meiner Recherche nach noch nicht zu diesem Thema (Und nein, ich verdiene nicht genug, um das Lehrbuch "von der Steuer absetzen zu können". Ebenso wenig kann ich die Fahrscheine und Eintritte an Wandertagen, die Fahrscheine für Besuche von Schülern an ihren Praktikumsstellen, die Kosten für Lösungsbände, Folien, Folienstifte, Schreibpapier, ... von der Steuer absetzen, die ich ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen muss.)

Schule, Politik, Arbeitsrecht, beamtenrecht, Lehrer

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