Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium
Vorwurf Unfallflucht Parkrempler Beamter auf Probe?

Hallo,

Mir ist leider etwas sehr doofes passiert. Beim parken auf einem Supermarktparkplatz ist mein Auto nach dem Abstellen gegen ein davor parkendes gerollt (Nummernschild an Nummernschild). Aufgenommen mit einer dashcam wie ich es im Nachhinein sehen konnte.

Die Unfallgegnerin soll mich beim Kaufhaus ausrufen lassen haben. Jedoch habe ich das nicht mitbekommen. Als ich zu meinem Auto kam bemerkte ich wie nah die Autos standen dachte mir aber nichts dabei und bin nach Hause gefahren.

2. Tage später klingelte die Polizei bei mir ich war sehr verdutzt. Der beamte fragte mich nach dem Vorfall und zeigte mir Fotos und meinte es wird ermittelt wegen fahrerflucht. Ich sagte ihm das ich bemerkt hätte das die Autos nah beieinander standen habe mir aber nichts dabei gedacht. Meine dashcam hat aufgenommen wie mein Auto nachdem ich ausgestiegen bin näher an das andere heran gerollt ist.

Heute war ich da und teilte mit das ich keine Aussage machen werde und es dem Rechtsanwalt übergebe. Ich habe dennoch meine handynummer dagewesen und habe dem Polizisten mitgeteilt das die Nummer an der geschädigte herausgegeben werden darf zwecks Kontaktaufnahme.

Diese hat sich auch wenig später vei mir gemeldet und meinte wir könnten den Schaden ohne meine Haftpflicht Ausgleich da der Schaden nur bei ca 100 Euro liegt. Sie will sich mit mir treffen. Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Soll ich mich mit der geschädigten treffen ?

Meine größte Sorge ist allerdings das ich meine Verbeamtung verliere. Ich habe bis April 2023 Probezeit. Wie verhalte ich mich am besten ?

Unfall, Anwalt, Kfz-Versicherung, Beamte, beamtenrecht, Fahrerflucht, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Strafe, Disziplinarverfahren
"Verlasse ich mein Dienstzimmer betrete ich Feindesland", sollte ein hoher deutscher Beamter so etwas sagen?

Beamte, zumal hohe Beamte wie beispielsweise ein Generalstaatsanwalt haben, verglichen mit "einfachen" Arbeitern, gegenüber ihrem Dienstherrn besondere Verpflichtungen.

Umsetzung oder Versetzung eines Beamten oder Richters wegen Streit ...

michaelbertling.de/beamtenrecht/rechtsprechung/vgkob...

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.08.16 - 2 BvR 877/16 - 19 2. Bei dem Vorliegen ernsthafter innerdienstlicher Spannungen gilt für Beamte…

gestörtes Vertrauensverhältnis - frag-einen-anwalt.de

frag-einen-anwalt.de/gestoertes-Vertrauensverhaeltnis...

Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beamten und dessen Vorgesetzten ist zerstört. Der Vorgesetzte möchte keine weitere Zusammenarbeit mehr. Der…

Dienstvergehen von Beamten - KommunalForum.de

kommunalforum.de/beamte_dienstvergehen.php

(1) Beamtinnen und Beamute begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Ein Verhalten außerhalb des…

Wie ist eure Meinung dazu wenn zB ein Generalstaatsanwalt äußerst

Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland“

Feindesland: Der Staat gegen Fritz Bauer

freidenker.cc/feindesland-der-staat-gegen-fritz-bauer/11484

Fritz Bauer war ein Landesverräter – doch genau aus diesem Grund war er auch ein Held, der mit seiner Tat Deutschland ein Stück besser machte.…

Frankfurter Auschwitzprozess: Der Fritz-Bauer-Kult - FAZ.NET

faz.net/aktuell/politik/inland/frankfurter-auschwitzpr...

„Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland“, lautet das inzwischen wohl bekannteste Zitat, das Fritz Bauer zugeschrieben wird. Ein…

Fritz Bauer – „Ein Held von gestern für heute“

bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fritz_Bauer_2015...

Fritz Bauer ist bei seiner Arbeit damals auf enorme Widerstände gestoßen – gerade aus den eigenen Reihen. „Wenn ich mein Büro verlasse, betrete…

Wer war eigentlich Fritz Bauer? - fnp.de

fnp.de/frankfurt/eigentlich-fritz-bauer-10391900.html

Mit wie viel Gegenwind er dabei Leben musste, verdeutlicht eines seiner berühmtesten Zitate: „Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich…

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Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?

Guten Abend, liebe Community!

Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.

Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.

Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?

Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.

Eine Sache noch:

Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland

LG und danke für eure fundierten Antworten!

Auf kommunaler Ebene ist die Übernahme + Verbeamtung die Regel 100%
[...] Übernahme im Tarifverhältnis die Regel 0%
[...] keine Übernahme die Regel 0%
duales Studium, beamtenrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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