Muss ich als Arbeitnehmer mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?

Ich bin in Berlin als Lehrerin tätig ung benötige für das nächste Schuljahr ein Lehrbuch, dass ich noch nicht besitze. In meiner Schule kann ich das Lehrbuch jedoch nicht ausleihen, da es von den Schülern selbst gekauft werden muss, die Schule also keine entsprechenden Bücher mehr hat. Ich soll es selbst kaufen, das für meine Dienstausübung notwendige Arbeitsmaterial also von meinem Gehalt zahlen. Auch in der Vergangenheit haben berliner Schulen für Lehrer keine Lehrbücher gekauft. Mussten sie aber auch nicht. Denn bis zur Abschaffung der Lehrmittelfreiheit in Berlin gab es pro Klassensatz immer ein freies Lehrerexemplar, so dass ich in der Vergangenheit immer das nowendige Lehrbuch zur Verfügung hatte. Da unsere Schüler diese Lehrbücher nun aber selbst kaufen müssen, gibt es natürlich auch keine Freiexemplare mehr. Es ist für mich nicht akzeptabel, dass von mir verlangt wird, dass ich das für meinen Unterricht notwendige Lehrbuch mit meinem Gehalt bezahle. Schliesslich bringt eine Sekretärin auch nicht ihre eigenen Briefumschläge und Briefmarken mit ins Büro, um die Geschäftskorrespondenz zu erledigen. Daher würde gern wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die mich verpflichtet, mein Arbeitsmaterial selbst zu bezahlen. Oder hat jemand Erfahrungen, an wen ich mich wenden könnte, um dieses Problem zu klären? Eine gerichtliche Klärung, wie in anderen Bundesländern, gab es ja meiner Recherche nach noch nicht zu diesem Thema (Und nein, ich verdiene nicht genug, um das Lehrbuch "von der Steuer absetzen zu können". Ebenso wenig kann ich die Fahrscheine und Eintritte an Wandertagen, die Fahrscheine für Besuche von Schülern an ihren Praktikumsstellen, die Kosten für Lösungsbände, Folien, Folienstifte, Schreibpapier, ... von der Steuer absetzen, die ich ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen muss.)

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