Meine Terassenüberdachung mit den Maßen B= 6m x T= 4m ist mit Kunststoff Wellendach eingedeckt und soll durch ein Glasdach ersetzt werden.

Die Überdachung wurde 2001 errichtet und 2004 vom Katasteramt eingetragen.

Benötige ich jetzt nachträglich eine Baugenehmigung obwohl die Überdachung eingetragen wurde?