ALG2 während Urlaubssemester wegen PRAKTIKUM?

Guten Tag,

ich hätte eine Frage, vielleicht hat jemand konkrete Antworten:

Ich bin über 25 Jahre alt und studiere aktuell und werde nun im kommenden Semester (zwischen Anfang April und Ende September)

ein Urlaubssemester einlegen, da ich während der Vorlesungszeit

(Mitte April bis Ende Juli) ein unbezahltes Praktikum absolviere.

In dieser Zeit der kompletten Beurlaubung (zwischen Anfang April und Ende September) bin ich nicht berechtigt BAFÖG zu beziehen und habe insofern bislang kein Einkommen.

Ich würde gerne wissen ob es möglich ist während der Zeit des Urlaubssemesters ALG2 zu beziehen.

(bzw zumindest Leistungen für die Miete beantragt werden können.)

Wenn ja, gilt das dann für das gesamte beurlaubte Semester, in dem ich mich um keinerlei Studienangelegenheiten kümmere (Besuchen von Vorlesungen, Vorbereitungen oder ausführungen von Arbeiten usw)?

Gelten die Leistungen dann auch für die Zeit innerhalb des Urlaubssemesters, in der ich das unbezahlte Praktikum absolviere?

Und wenn nicht, welche Optionen zur Finanzierung habe ich in dieser Zeit?

(Das Praktikum ist unbezahlt und es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum.)

Ich habe mich bislang im Netz informiert, aber habe bislang keinerlei Infos zu dem Fall Urlaubssemester wegen Praktikum erhalten.

Vielen Dank im Voraus,

schönen Gruß!

Schule, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Universität, Urlaubssemester, Ausbildung und Studium
Wie stelle ich sicher, dass meine restl. BaföG-Schulden erlassen werden?

Der Rückzahlungszeitraum für BaföG wurde von 30 aus 20 Jahre reduziert. Wer vor 2019 BaföG erhielt hat ein Wahlrecht, und kann auch den Zeitraum von 20 Jahren in Anspruch nehmen.
Mein Rückzahlungszeitraum liegt nun bereits bei ca 24 Jahren. Zur Zeit bin ich wegen zu geringem Einkommen von der Rückzahlungspflicht befreit. Wenn ich nun das Wahlrecht in Anspruch nehme, und mein Zeitraum nun nur noch 20 Jahre beträgt, ist dieser Zeitraum also damit abgelaufen. Heißt dies also, dass mir damit die gesamte Restschuld erlassen wird? So steht es auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes:

https://www.bafög.de/de/darlehensrueckzahlung-200.php
" Wer im gesamten Rückzahlungszeitraum allen Zahlungs- und/oder sonstigen Mitwirkungspflichten im Darlehenseinziehungsverfahren des BVA (z.B. fristgemäße Stellung von Freistellungsanträgen und Einreichung von Unterlagen, keine verzugsbegründend verspäteten Ratenzahlungen) nachgekommen ist, wird nach 20 Jahren automatisch von der verbleibenden Darlehensschuld befreit (endgültiger Erlass). Dies wird den Betreffenden dann vom BVA gesondert mitgeteilt. Lagen die Voraussetzungen hingegen nicht vor, so wird auch dies durch das BVA festgestellt und ggf. den Betroffenen bekannt gegeben. Nur bei geringfügigen Verstößen können die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides von Betroffenen einen Härtefall-Antrag stellen, um doch noch einen Erlass zu erhalten. Das Vorliegen der dafür nach der BAföG-Darlehens-Verordnung7 erforderlichen Voraussetzungen wird vom BVA im Einzelfall geprüft und mit gesondertem Bescheid an die Betroffenen festgestellt."
Nun habe ich bereits seit Anfang November drei Mal ans BVA geschrieben, ohne eine Antwort zu erhalten. Auch sind die Angaben auf den Seiten des BVA widersprüchlich.
Was muss ich tun, um gegebenenfalls wirklich und sicher in den Genuss des Erlasses meiner Restschuld zu kommen.
Ich wäre sehr dankbar für Antworten von Menschen, die sich mit der Materie wirklich auskennen.

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Recht, BAföG, Bundesverwaltungsamt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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