Als Schüler ist 580€ der Höchstsatz, so weit ich weiß.
Um den zu erhalten muss man:
- Schüler sein
- nicht mehr bei den Eltern wohnen können
Nun folgendes Szenario: Ein 18 jähriges Pflegekind besucht die Oberstufe eines Gymnasiums und entscheidet sich auszuziehen. Hat er dann einen Anspruch auf diesen Höchstsatz? Die Pflegeeltern sind ja zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Pflicht (oder?) und könnten daher ja im Interesse des Kindes einfach behaupten, dass dieser ab sofort nicht mehr bei ihnen wohnen könne.
Nur ein Gedankenspiel; was halt so passiert, wenn man nicht schlafen kann....