Bafög und Prüfungsordnung?
Hallo zusammen,
ich werde in der TU Berlin mein Physik Studium starten und habe da folgende Frage bezüglich Bafög:
(Zuerst einmal: Ich habe das nicht vor aber trotzdem kann ich dazu keine Antwort finden)
Laut der Prüfungsordnung der TU - Berlin, müssen erst spätestens im 6. Smester Leistungen erbracht werden.
Rein HYPOTHETISCH könnte man ja die ersten 4 Semester nur Vorlesungen besuchen und ab dem 5. Semester mit den Prüfungen anfangen.
Was würde das Bafög Amt dazu sagen ?
Bafög bekommt man ja als Studienunterstützung und nur wenn man die Uni auch besucht aber kann rein juristisch dagegen vorgegangen werden ?
Ich mein die Uni würde man ja besuchen nur eben die Prüfungen und Module nach hinten verschieben ?
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