Guten Tag,

ich befinde mich im 4. Semester und habe vor, mich zu exmatrikulieren.

Bafög habe ich bis zum 3. Semester erhalten.

Laut der Prüfungsordnung gibt es keine Anwesenheitspflicht oder mindest Leistungen und daher habe ich die ersten 3 1/2 Semester nur Vorlesungen besucht und dementsprechend keine Prüfungen geschrieben oder Module besucht.

Also sind meine einzigen Nachweise meine Mitschriften von den Vorlesungen.

Wenn ich mich also exmatrikulieren sollte und das Bafög-Amt Nachweise fordert, kann ich dann meine Mitschriften einreichen ?

Vielen Dank für alle Antworten !