Bafög im Pflichtpraktikum und Nebenjob im BWZ?

Hallo Studis,

Bei mir steht ab

-März - Juli ein Pflichtpraktikum an

-Mein BWZ läuft von Okt. 2019 - Sept. 2020.

-Zwischen Okt. - März und Aug. - Sept. verdiene ich in meinem Minijob 443 Euro monatlich

-Mein Bafög beträgt 728 Euro

Nun habe ich ein Jobangebot für das Pflichtpraktikum bekommen, wo ich bis zu 450 Euro verdienen kann. Ich weiß, dass das Geld komplett auf den BWZ angerechnet wird, und wollte daher ausrechnen, ob es sich lohnt unentgeltlich oder mit 450 Euro zu arbeiten.

Ich bin zudem verheiratet, aber mein Mann bekommt ebenfalls Bafög. Demnach dürfte §25 Abs. 3 Satz 1 (610 Euro Freigrenze für den Ehepartner) nicht gelten, oder? 

Wenn ich richtig gerechnet hab, dann müsste das folgendes ergeben:

(4437) 3101 Minijob

-1000 Werbungskosten

__________________

=2101

-(21010,213) 447,51 Sozialpauschale

__________________

=1653,487

/12

__________________

=137,79

-290 Freibetrag

__________________

= 0

(4505) 2250 Praktikum

-(22500,213) 479,25 Sozipauschale

__________________

=1770,75 -> Diesen Betrag muss ich zurückzahlen? 

Ich würde also statt 728 Euro Bafög nur noch 580,44 Euro Bafög bekommen?

Dann hätte ich quasi die Wahl zwischen

72812+4437+0=11837 bei 0 Euro Bezahlung im Praktikum

580,4412+4437+4505=12316,28 bei voller Bezahlung im Praktikum

Damit würde mit Praktikumsvergütung am Ende mehr haben, als ohne, oder?

Es wäre super, wenn ein geschultes Auge nochmal drüber gucken kann, da ich so eine Berechnung wie in meinem Fall nirgends gefunden hab und es wirklich wichtig ist. Und wenn mir jmd. sagen könnte, ob die Befreiung für meinen Ehemann komplett wegfällt, weil er auch Bafög bekommt, sonst würde der Schuh ganz anders aussehen.


Studium, Nebenjob, BAföG, Praktikum, Ausbildung und Studium
Formlosen Antrag gestellt und dann die vier Woche Frist "nicht eingehalten"?

Ich habe einen formlosen BAföG-Antrag gestellt und eigentlich musste ich innerhalb von vier Wochen meine Unterlagen einreichen, da aber ich mit familiären Angelegenheiten beschäftigt war und zwei Mid-Terms hatte, habe ich gar nicht daran gedacht, dass ich den formlosen Antrag gestellt hatte.

Jetzt erst nach 6 Wochen schreibt mir die Mitarbeiterin

"Ihr formloser Antrag auf Ausbildungsförderung istam 30.09.2019 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks eingegangen. Bittereichen Sie Ihren Formantrag mit den entsprechenden Unterlagen innerhalb von

vier Wochen nach Stellung des formlosen Antrages bei uns ein.

 Es wird daraufhingewiesen, dass gem. §§ 60, 66 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) die

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz versagt oder entzogen

werden können, wenn die erbetenen Unterlagen, Nachweise und Erklärungen nicht

innerhalb von vier Wochen nach Stellung des formlosen Antragesvorgelegt werden. Sofern Sie den genannten Termin nichteinhalten können, bitten wir Sie, uns dies unter Angabe der Gründe rechtzeitig

schriftlich oder telefonisch mitzuteilen."

Warum schreibt sie "reichen Sie Ihren Formantrag innerhalb von vier Wochen nach Stellung", 6 Wochen nach dem mein Antrag eingegangen ist?

Auch wenn es mein Fehler ist, weil ich das einfach vergessen habe, hätte sie mir doch früher schreiben müssen. Entweder hätte sie mir bestätigen müssen, wann der formlose Antrag eingegangen ist oder mir zwischendurch eine Frist gesetzt. z.B. "Sie haben noch eine Woche Zeit. Falls sie die Unterlagen nicht schicken, wird ihr BAföG entzogen."

Das steht auch im 66 SGB I Paragraph 3. Sie hat mich sogar elektronisch per E-Mail kontaktiert und nicht schriftlich. 

Ich würde die Unterlagen nächste Woche einreichen aber wie soll ich das Problem ansprechen? Weil eigentlich ist es mein Fehler aber sie hätte das sicherlich auch anders machen können.

Und ich will ihr nicht mit dem Gesetzbuch dahin gehen und mit ihr streiten oder unhöflich/abgehoben rüberkommen.

Leben, Recht, BAföG, Jura, Student, Universität, Ausbildung und Studium

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