Meine Situation gestaltet sich wie folgt:
Direkt nach dem Besuch eines beruflichen Gymnasiums und der Ablegung des Abiturs habe ich ein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH, entspricht Bachelor) im Finanzamt begonnen und auch erfolgreich beendet (gehobener Dienst, Vorbereitungsdienst, Beamter auf Widerruf).
Nach § 2 Abs. 6 Nr. 3 BAföG hatte ich für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf BAföG dem Grunde nach, da ich Anwärterbezüge erhalten habe.
Damit habe ich bisher noch nie BAföG für eine Hochschulausbildung in Anspruch genommen bzw. war hierzu dem Grunde nach nie berechtigt.
Nun wollte ich wissen, ob ich für ein neues Studium nun Anspruch auf BAföG habe. Bei bisherigen Nachfragen tendierte man immer dazu, dass ich keinen Anspruch hätte. Mir erschließt sich jedoch nicht genau, warum mein Anspruch durch einen berufsqualifizierten Abschluss (Dipl.-Finanzwirt) verwirkt werde, wenn ich für diesen dem Grunde nach nie Anspruch auf BAföG hatte. Damit hatte ich in Deutschland ja noch nie einen Bafög-Anspruch für eine Hochschulausbildung dem Grund nach.
Und wie gestaltet sich die Situation, wenn ich in meinem Beruf dienstunfähig werde ? Würde man dann für ein erneutes Studium in einem anderen Bereich einen Anspruch auf Bafög haben, um eben einen anderen Beruf ergreifen zu können ?
Danke im Voraus