Bafög Amt Studiumabbruch vor Zwangsextramatikulation melden?

1 Antwort

1. Wann muss ich dem BAföG-Amt melden, dass ich mein Studium abbreche?

Gleichgültig, ob Ihr Euer Studienfach wechseln oder das Thema Hochschule endgültig beenden wollt (= Studienabbruch): Ihr müsst das BAföG-Amt über Eure Entscheidung informieren - und zwar sofort, nachdem Ihr den endgültigen Entschluss gefasst habt. Wer dem Amt erst später Bescheid gibt, muss die Förderbeträge zurückzahlen, die nach dem Entschluss noch gezahlt wurden.

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabbrecher-faq.php#meldung-studienabbruch