Bafög Amt Studiumabbruch vor Zwangsextramatikulation melden?
Hallo,
Ich studiere gerade im ersten Semester und habe gemerkt, dass dieser Studiengang nichts für mich ist.
Nun frage ich mich ob ich mich 1. lieber selber mit der Bescheinigung extramatikulieren soll und es dann dem Bafög Amt mitteilen oder 2. Es dem Bafög Amt jetzt mitteilen, aber mich Zwangsextramatikulieren lasse.
Oder ob ich mich Zwangsextramatikulieren lasse und es dann dem Bafög Amt sofort mitteile.
Ich kenne mich damit nicht so gut aus und danke schon mal für die Antwort.
Liebe Grüße
1 Antwort
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Gleichgültig, ob Ihr Euer Studienfach wechseln oder das Thema Hochschule endgültig beenden wollt (= Studienabbruch): Ihr müsst das BAföG-Amt über Eure Entscheidung informieren - und zwar sofort, nachdem Ihr den endgültigen Entschluss gefasst habt. Wer dem Amt erst später Bescheid gibt, muss die Förderbeträge zurückzahlen, die nach dem Entschluss noch gezahlt wurden.