Ich bin im ersten Lehrjahr meiner Ausbildung und besuche da natürlich auch die Berufsschule. Dabei habe ich letzte Woche aus Krankheitsgründen eine Klassenarbeit verpasst, welche ich dann heute nachschreiben musste. Allerdings war für den heutigen Tag bereits eine Klassenarbeit festgelegt. Jetzt meine Frage dazu: Ist das rechtlich gesehen zulässig, dass ich die Klassenarbeit heute nachholen musste oder darf ich mich bei jemandem deshalb beschweren und die Arbeit dann wiederholen?
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