Ausbildungsvertrag vor Schulabschluss gültig?
Ist eine theoretische Frage. Die Schwester eines Freundes hat ihren Ausbildungsvertrag für das Jahr 2020 unterschrieben. Sommer 2020 macht sie ihren 10 Klassenabschluss also.
Was wäre, wenn sie die 10. nicht packt (unwahrscheinlich) und der Vertrag unterschrieben ist und es dort keine Klausel gibt, dass der 10. Klassenabschluss notwendig ist... hätte sie dann trotzdem diesen Ausbildungsplatz? Vertrag wäre dann ja gültig. Das man in der Probezeit wieder schnell gekündigt werden kann ist ein anderes Thema.
Die Frage stellten wir uns halt ... vielleicht gab es ja mal wirklich so einen Fall?
Bei nicht bestehen des Abiturs würde ich es ja einsehen, dass es klappt... weil dort ja der 10. Abschluss ja schon erreicht wurde. (Sollte oder?)
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rheinflip/1686068415498_nmmslarge__0_100_500_500_d49d8f67c175fb4e40a76ea280cc2abd.jpg?v=1686068416000)
Der Ausbildungsvertrag ist jederzeit und ohne Grund bis zum Ende der Probezeit von beiden Seiten kündbar.
Es kann also jederzeit sein dass dieser Vertrag gekündigt wird. Ebenso darf sich Auszubildende einen anderen Betrieb suchen und diesen ersten Ausbildungsvertrag kündigen.
Natürlich sollte die Schülerin sich anstrengen in der Schule und einen guten 10a Abschluss machen. aber macht jetzt keine Panik, sondern helft ihr um den Abschluss zu schaffen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Das hängt davon ab. Es gibt Ausbildungsberufe, da ist laut IHK o.ä. ein bestimmter Abschluss notwendig. Wenn man den Abschluss nicht hat, dann kann man die Ausbildung nicht machen (egal welcher Vertrag besteht). Angenommen für den Ausbildungsplatz ist kein Abschluss Voraussetzung, dann kann immer noch der Betrieb bestimmen ob man dich unter den Voraussetzungen weiter beschäftigen will. Probezeit gilt, d.h. du kannst am ersten Tag wieder rausgeworfen werden ;)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rheinflip/1686068415498_nmmslarge__0_100_500_500_d49d8f67c175fb4e40a76ea280cc2abd.jpg?v=1686068416000)
Für die berufliche Ausbildung ist kein Schulabschluss notwendig. Das entscheidet alleine der ausbildende Betrieb. für schulische Ausbildung und amtliche Prüfung allerdings sind bestimmte Abschlüsse vorgesehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/blubblub1912/1504049484514_nmmslarge__58_2_729_729_c00f7744e5a903f42f9a6cc1c48c9558.jpg?v=1504049487000)
Wenn im Vertrag nix steht.
Und sie vor ihrem Abschluss unterschreibt ist dieser Vertrag gültig
Es kann nur sein das ihr wieder gekündigt wird unter der Frist im Vertrag
Am besten frag sie ihren Arbeitgeber
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dieLuka/1449085745249_nmmslarge__510_98_2403_2403_f1be6c3c6cfdc433f64317d659791655.jpg?v=1449085745000)
Was steht im Vertrag. Ich hab vor meinem B.Sc Abschluss nen Vertrag unterschrieben. Da stand dann auch direkt drinn das der nur gültig ist wenn ich den Abschluss auch wirklich erlange.