PlusDental Horror Behandlung Geld weg kein Ergebnis Schäden am Zahn was tun!?

Hallo alle zusammen.

ich stecke hier echt ein einer extrem blöden Situation fest. Und zwar habe ich bei PlusDental eine Zahnbehandlung begonnen.

Folgendes Szenario haben ich momentan und ich weiß nicht wer mir da weiter helfen kann.

begonnen habe ich mit der Behandlung Anfang letztens Jahres ca. 10.01.2021 und kostet 2.600€

Und es hieß das ich in 4 Monaten fertig seien werde mit der Behandlung. Nun sind 12 Monate vergangen und ich stecke immer noch fest!!!

Ich habe leider keinerlei nennenswerte Ergebnisse erzielen können. Und der Inkompetente Kundenservice ist nur so lange freundlich, bis man die Behandlung begonnen hat. Ab da läuft man denen hinterher.

Bei mir kamen 1000 Probleme während der Behandlung auf.

Ich habe jetzt insgesamt 3 Nachbehandlung bekommen, weil die ganzen Schienen irgendwann nicht mehr gepasst haben und jedes Mal muss ich darum KÄMPFEN bis die mir antworten und mir die Nachbehandlung genehmigen, was auch sehr viele Wochen immer in Anspruch nimmt.

und egal wie oft ich mich beschwere die sagen zu mir nur „ja tut uns leid. Aber wir können da auch nichts machen.“

warten sie ab schicken sie uns paar Fotos dann versuchen die Zahnärzte ein Nachbehandlung zu organisieren.

Fakt ist:

Zähne sind immer noch schief + ich habe Zahnlücken die davor nicht da waren da mir was von Zahn weggeschliffen wurde für die Behandlung (die übrigens echt mega unangenehm sind)

Das letzte mal als ich aus den Vertag wollte bekam ich diese Nachricht.

„vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass Sie mit dem Fortgang ihrer Behandlung nicht zufrieden ist. Leider sind die Vorgänge im menschlichen Körper (z.B. die Bewegung der Zähne) aufgrund ihrer Komplexität durch den Menschen kaum beherrschbar, so dass der Erfolg einer Behandlung nie garantiert werden kann. Das gilt gleichermaßen für Behandlungen die einen kosmetischen Eingriff zum Gegenstand haben, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen. Aufgrund dieser Umstände hat der Gesetzgeber den Behandlungsvertrag als Sonderform des Dienstvertrages ausgestaltet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt – im Gegensatz zum Werkvertrag – darin, dass kein Erfolg geschuldet ist.

Da ein Behandlungserfolg, wie bereits dargestellt, nicht versprochen werden kann, stellt dessen Ausbleiben auch keinen Mangel bzw. Behandlungsfehler dar. Dieser Umstand wurde Ihnen auch in Nr. 4.6.7 der AGB erläutert:

Bei der ‚Vorher-Nachher-Simulation‘ handelt es sich lediglich um eine Prognose zum möglichen Behandlungsergebnis, das nicht garantiert werden kann. Der Erfolg einer Behandlung ist neben der Befolgung des vom Kooperationszahnarzt erstellten Behandlungsplans durch den ‚Nutzer‘ (insbesondere Regelmäßigkeit und Dauer des Tragens der Zahnschiene) auch abhängig von der Anatomie und individuellen Prädisposition des jeweiligen ‚Nutzers‘.“ 

Da wir somit unserer Leistungspflicht mit dem bestehenden Angebot einer Nachbehandlung entsprechen, können wir Ihrer Bitte auf Aufhebung des Vertrages nicht nachkommen.“

Zähne, Anwalt, Vertrag, Zahnspange, Aligner, Zahnschienen
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