hallo,
meine frage lautet:
wenn man einen beratungshilfeschein bekommen hat und der anwalt nichts macht, dann muss es doch irgendeine möglichkeit geben, einen 2. anwalt für dieselbe sache zu engagieren oder? (ohne dass man die kosten für den anwalt selbst übernehmen muss)
mir wurde gesagt, dass man keinen 2. beratungshilfeschein für dieselbe sache bekommt, aber wie soll man dann sein recht durchsetzen?
bitte nur antworten, wer entweder erfahrung mit einem solchen fall hat oder sonst genaueres dazu weiß oder ideen hat. und bitte die frage beachten =) : was tun, wenn der anwalt auf beratungshilfeschein nichts tut und man einen 2. braucht, dafür aber angeblich kein 2. beratungshilfeschein ausgestellt werden kann?
liebe grüße und schonmal danke im voraus.