im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?

Guten tag zusammen,

Kurzer umriss meiner Situation....

Ich bin M 31 Jahre alt und seit November 2015 Krankgeschrieben und somit im krankengeld bezug, aber noch bei meinem arbeitgeber beschäftigt. Der grund der krankheit: Ulna-Minus Variante, Sl-band ruptur sowie eine TFCC Läsion des Linken Handgelenks.

-Bin 2x am handgelenk Operiert worden, beim ersten mal wurde eine SL-band plastik sowie 2 drähte zur stabilisierung und einwachsung der plastik und eine TFCC-Glättung gemacht.

-OP 2, die drähte haben nicht genug stabilisiert, somit wurde noch die daumen Sehne gespalten und um Skaphoid und Lunatum geflochten.

Jetzt bin ich noch ~14 wochen garnicht brauchbar wegen heilung und gips, danach wird aber auch noch reha folgen wie lange die gehen wird steht in den sternen.

Mit der sache wurde mir schon gesagt das ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin habe ich einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt, Umschulung habe ich vorgeschlagen und wird geprüft, aber wir wissen alle das dauert noch, da ich auch noch auf den op bericht warten muss, den die haben wollen.

Nun Mal die Frage, was passiert jetzt wenn sich das alles noch bis November hinzieht ? wer zahlt dann mein Gehalts-Ausfall ? kommt ALG I oder II ?

Mit freundlichen Grüßen Psycho

ALG, ALG II, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, arbeitsunfaehig, Teilhabe am Arbeitsleben
Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?

Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,

ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.

jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.

Fragen: 1. ist das so möglich?

  1. oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )

  2. welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?

VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.

ALG, ALG I
ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.

Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.

Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?

Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.

Arbeit, ALG, Arbeitsrecht, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter
Offene Monatsmiete, letzte Mahnung?

Hallo Leute,

erstmal eine kurze beschreibung zu mir selbst bevor ich das Problem aufliste. - Mitte 20, zurzeit in einer Maßnahme (ALG2) - 1 Zimmerwohnung - ledig

Ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter erhalten, dieser lautet wie folgt.

Zahlungsrückstand Miete/ fehlende Nachzahlung Letzte Mahnung

Sehr geehrter Herr xxx,

Bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass folgende Mietzahlung offen ist : - Januar 2016 - Es besteht ein Mietrückstand in Höhe von 295 €.

Auch konnten wir noch keinen Eingang Ihrer Nachzahlung in unserem Buchungssystem feststellen. Offene Nachzahlung in Höhe von 294,83 €

Gesamt : 589,83 €

Wir fordern Sie auf, die oben benannten Beträge bis zum 09.02.2016 auf das Ihren bekannten Konto zu überwiesen. Sollten Sie keine fristgerechte Zahlung leisten sind die rechtlichen Grundlagen für die außerordentliche fristlose Kündigung der Wohnung gemäß BGB $ 543 (2) gegeben.

So nun zu meiner Frage.

Ich habe den Brief heute bekommen und es ist mein Erster Brief wie kann schon die Rede von letzter Mahnung sein. Die Zahlungsfrist ist in schon 8 Tagen.

Bei den Kosten handelt es sich um die Miete und die Jahresendabrechnung.

Die Miete konnte ich zum erstenmal nicht Zahlen da ich in eine finanzielle Notlage geraten bin und einige Kosten decken musste. Wie soll ich die 294,83 € decken aus der Endabrechnung ? Ich kann mir ebenfalls einfach nicht vorstellen das ich in einer 1 Zimmerwohnung jemals soviel Verbraucht haben soll.

Was kann ich tun ich bin verzweifelt. 8 Tage und ich soll 589 € nachzahlen wärend ich ALG 2 bekomme.

Bitte um Rückmeldungen.

MfG

Kündigung, Miete, Mietrecht, ALG, ALG II, Fristlos, mietschulden
Änderungsbescheid vom Jobcenter bei 100€-Job: wie darf ich die 30€ Versicherungspauschale verstehen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungen bei ALG2: Ich erhalte seit mehreren Monaten ALG2. Nun habe ich vor zwei Monaten einen Minijob begonnen, bei welchem ich 100€ im Monat, was dem monatliche Freibetrag entspricht, verdiene. Als Antwort auf meine Änderung der Geschäftsverhältnisse habe ich heute also vom JobCenter ein Änderungsschreiben meiner Leistungen erhalten, welches mir bescheinigt, dass diese 100€ Freibetrag registriert wurden. So weit, so gut. Doch wurden mir auch meine Leistungen um 30€ gekürzt. In der Auflistung, wie sich mein monatlicher Anspruch zusammensetzt, steht jetzt ein Betrag von 30€ als Versicherungspauschale (unter "weitere Absetzungen"), welcher dort vorher nicht als solcher verzeichnet war. Kann mir das einer erklären? Am Telefon war mal wieder lediglich eine total überreizte, inkompetente Frau, welche mir weder helfen wollte noch dazu in der Lage schien.

Es wäre toll, wenn mir jemand erläutern könnte, was es damit auf sich hat und ob das so legitim ist, da ich dadurch ja quasi lediglich 70€ nebenher verdiene.

Ich bedanke mich schonmal für hoffentlich qualitative Antworten,

Beste Grüße, Oliver

PS: könnte man mir die 60€, welche nach deren neuer Rechnung in den letzten zwei Monaten, seit ich den Job habe, zu viel gezahlt wurden, in Rechnung stellen und somit zurück verlangen?

Arbeitslosengeld, ALG, ALG II, ARGE, Jobcenter
ALG 1 / Überbrückungsgeld?

Servus, also Folgender fall.

Fa. A Kündigte mir zum 1.11.2015 Ich hatte zum 15.11 wieder was in aussicht bei Fa. B was sich im nachhinein nichtig raus gestellt hatte. am 16.11 als ich bescheid bekamm das die stelle bei Fa. B doch nicht klappt bin ich direkt zur Agentur für Arbeit bzgl ALG1 usw.

Jetzt musste ich die Arbeitsbescheinigung bei meinem Alten Arbeitgeber der Fa. A abgeben um diese auffüllen zu lassen. Später ging ich dann raus mit der Absprache das ich ab dem 15.12 wieder dort anfangen kann zu den Alten Konditionen. Was mich sehr Freut, das Wieso weshalb warum versteh ich zwar bis jetzt immer noch nicht, warum ich dann gekündigt wurde aber egal ^^.

Jetzt meine Frage. Da wir dort immer das gehalt am 1. des Monats bekommen ich aber am 15. eingestellt werde erneut und somit am 1.1.2016 gehalt für 2 Wochen bekommen würde fallen die 2 Wochen vorher ja noch in ALG 1 ? Oder gibt es was unbürokratischeres wie Überbrückungsgeld ? Da ich ja weiter hin meine Fixkosten und sonstige Laufende Kosten zu Tragen habe. Natürlich will das Amt jetzt auch wissen wieso ich mich nicht direkt gemeldet habe (Anhörung) wo ich hoffe das die verstehen wieso und weshalb ich mich erst zum 16.11 gemeldet habe. Da ich die Zeit ja hätte Überbrücken können zum Neuen Job Aber jetz ja nicht mehr geht. Hat da wer Tipps oder was ich machen soll ? Volles Gehalt bekäme ich erst zum 1.2. Ergo müsst ich 1 1/2 Monate Überbrücken. Danke

Kündigung, Miete, Gehalt, ALG, Arbeitsamt, Überbrückung

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