Arbeitslosengeld für 1 Jahr wenn freiwillig zu hause?

Eine Frage, wer kann helfen? Am besten ausschließlich verwertbare Antworten, weil alles darumherum, ob moralisch korrekt bla bla bla, nicht zur diskussion steht.

Vertrag läuft aus. rechtzeitig arbeitslos gemeldet. dann möchte man das eine Jahr freiwillig zu Hause bleiben. weil Ehefrau genug verdient und Ehemann auf die Kleinkinder aufpassen möchte (zurzeit ist Ehefrau noch zu Hause in Elternzeit und möchte aber vollzeit arbeiten gehen, Ehemann fühlt sich in Firma nicht wohl und möchte daher das eine Jahr zu hause bleiben wegen Kinderbetreuung und erst danach wieder "loslegen")

Ehemann will aber keine Elternzeit in Ansprucch nehmen, da finanziell dann nicht möglich. Ginge nur mir Bezug von ALG1. Ehemann hat 15 Jahre in AL-Versicherung eingezahlt, also moralisch kein Problem und außerdem geht es um das Familienwohl. Die Kinder üssen nicht abgeschoben werden in die Kita bis 16 Uhr, osndern haben ein Elternteil zu Haus.

wie ist das in dem Jahr ALG bezug? Ist das Arbeitsamt stark "hinterher" dass man sich bewirbt etc?? Der ganze Druck geht doch eigentlich erst los wenn ALG2 anfängt oder?

Kann man seitens des Arbeitsamtes das eine Jahr zu Haus bleiben ohne dass einer viel Druck macht? Wer weiß was darüber?

Wir würden uns auf hilfreiche Antworten freuen, denn heute ist es so stark im Verruf dass alle ihre Kinder abschieben, und bei uns wollen wir eine familienfreundliche Lösung finden. Das möchte der Staat bestimmt gern hören.

DANKE

ALG, Vertragsrecht
ALG 1 - HILFE, enorme Rückforderung wegen Nachsendeantrag

Hallo Zusammen,

ich muss kurz ausholen. Ich bin Ende letzten Jahres Arbeitslos geworden, habe mich arbeitslos gemeldet und bin dann einen Monat später in ein Dorf nebenan gezogen. Ich habe meine Umzugsabsichten beim ersten Termin mündlich mitgeteilt. Noch vor dem Umzug habe ich einen Nachsendeantrag veranlasst, aber vergessen beim Arbeitsamt nochmal bescheid zu sagen. Dadurch habe ich alle Briefe des Arbeitsamtes in der folgenden Zeit erhalten. Ich war bei Terminen bei meinem Vermittler, hab ca. 80 Bewerbungen geschrieben und habe jeden Monat Kontakt via E-Mail zu meinem Berater gehabt. Im Juli diesen Jahres, also 8 Monate nach Antrag Stellung, ist es dem Amt aufgefallen, dass ich woanders wohne. Da die Post immer zugestellt wurde, gab es nie Probleme und der Umzug ist nicht weiter aufgefallen. Jetzt habe ich die Aufforderung zur Rückerstattung bekommen, weil ich nach dem Umzug nicht bescheid gesagt habe. Es handelt sich um 8 Monate und somit um knapp 10.000 Euro. Heißt also, hätte ich keinen Nachsendeantrag gestellt, wäre der Umzug eher aufgefallen und die Summe wäre wesentlich geringer. Mein Widerspruch ist abgelehnt worden.

Das geht doch nicht, oder. Das ist doch nicht Verhältnismäßig. Da kümmert man sich um die korrekte Zustellung der Post und wird dafür bestraft.

Was denkt Ihr? Was kann ich tun? Klagen?

Gruß Marco

Umzug, Arbeitslosengeld, ALG, Rückerstattung, Sozialgericht, Nachsendeantrag

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