Habe zwei Fragen zum drohenden Hartz 4 Bezug. Geld und Auto vorher in "Sicherheit" bringen?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen. 1. Zur Zeit beziehe ich (ledig und allein lebend) ALG 1. Im schlimmsten Fall beziehe ich ab Mitte März 2016 Hartz IV. Zu dem Zeitpunkt wäre ich 41 Jahre alt. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Schonvermögen 41x150 Euro = 6150,- Euro + 750,- Euro (Freibetrag für notwendige Anschaffungen) also insgesamt 6900,- Euro. Zur zeit habe ich noch 10.200 Euro auf meinem Sparbuch. Wird der Vermögensstand dann auch erst wirklich am Tag der Antragstellung berücksichtigt oder sollte ich bereits jetzt schon 3300,- Euro bar abheben ? Das Sparbuch ist ein Direktbank Sparbuch, alle Ein und Auszahlungen laufen über mein Girokonto und ich hab gelesen das das Amt bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern kann. Oder ist das egal wenn die die Umbuchung und anschließende Barabhebung auf den Kontoauszügen sehen ? Weiß ja nicht ob die dann nachgewiesen haben wollen wo das Geld hin ist. 2. Man darf ja einen PKW mit einem Wert von ca. 7500,- Euro besitzen. Mein Wagen hat, Stand heute, einen ca. Verkaufspreis von 12.400,- Euro, also wäre er auch im März 2016 noch weit über den 7500,- Euro. Reicht es den Wagen auf jemand anderen anzumelden und die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen oder muss auch die Versicherung auf meinen Namen beendet werden? Und zu welchem Zeitpunkt? Reicht theoretisch auch 1 Monat vor Antragsstellung ? Sorry das ich so dumm frage, aber bisher hatte ich mit sowas noch nie was zu tun. Danke schon einmal für Eure Antworten.

ALG, ALG II, ARGE, Hartz IV, Schonvermögen, Vermögen, Sparguthaben
Arbeitsamt macht Stress wie soll ich reagieren?

Ich 19 männlich habe eine Ausbildung als teilezurichter absolviert mit Berufschulabschlusszeugnis von 3,3 als einzigster aus meiner Klasse ich wollte eigentlich den konstruktionsmechaniker machen aber ich habe mich drauf eingelassen erst den TZ zu machen um danach aufzustocken weil ich so schlechte Noten habe obwohl andere noch schlechter sind und ich zur meiner Verteidigung einen sitzbachbar hatte der einen migrationshintergrund hatte den ich so gut wie es geht unter die Arme Griff. Kurz und gut ich hatte einen aufhebungsvertrag geschlossen und zum Ende der Frist würde ich gekündigt und mit einem Lächeln aus dem Büro verlassen. Ich hatte Klage eingereicht und hab recht bekommen ( doppelte Probezeit ungültig wegen Kündigung in der Probezeit ) ich wurde wieder eingestellt könnt euch vorstellen wie geil es dann auf Arbeit war bzw. wie Klasse es die Personalabteilung fand. Ich wurde befristet übernommen und jetzt gekündigt. Das Arbeitsamt geht mir ständig mit dummen Vorschlägen auf den Nerv wie z.b. Betonbauer grade weil ich ja so große Erfahrung in diesem Gebiet gesammelt habe und ich grade kein Hüne bin eher ein Ast im Wind. Kurz und gut ich mach seit einem Jahr Abendschule was das Arbeitsamt stört. Ich solle die Schule sein lassen und in Schichten arbeiten. Was ich absolut frech und unverfrorne finde. Jetzt geht mir man mit zeitarbeit auf den Nerv was ich noch schlimmer finde denn es ist für mich Sklavenhandel. Selbe Arbeit wenig Geld. In meinen Unternehmen war das so das man die Leute kurz bevor man übernommen wird abmeldet um sie nicht einstellen zu müssen. Ich habe ernsthafte Bedenken ob ich überhaupt Geld vom Amt bzw meine Schule machen kann.  Komischer Weise stehen diese Sanktionen immer auf zeitarbeitsborschläge darauf. Kann ich mich wehren  soweit ich weiß hatte doch ein Gericht Widerspruch gegeben oder nicht. ? Ich habe wenig Lust in so jungen Jahren in so einem miesen unfairen system unterzugehen. Ich habe auch sehr wenig Erfahrung  könnt ihr mir helfen ?

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Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?

Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.

Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.

Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..

Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.

Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..

Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(

LG, Cyara

Arbeitslosengeld, ALG, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Bin zwei mal bei einer Maßnahme nicht erschienen, was droht mir nun?

Hallo liebe User,

habe folgendes Problem.

Beziehe seit August 2014 ALG I nach meiner Ausbildung zum Verkäufer. Muss seit Dezember an einer Maßnahme teilnehmen.

Das sinnlose ist sogar, dass wenn ich Probearbeit finde, ich diese über meine Maßnahme laufen muss, und somit kein Geld für Fahrkarten ausgezahlt bekomme, aber dass ich nicht grund zu meiner Frage hier.

Nach meiner leider nicht erfolgreichen Probearbeit, musste ich natürlich wieder zur Maßnahme hin gehen, hab aber gleich zwei Wochen Krank gemacht, da ich weiter nach Arbeit suchen will, und nicht dort sitzen wollte, war so schon ziemlich traurig wegen der missglückten Probearbeit.

Diese Woche ging aber einiges schief, gestern hätte ich eigentlich wieder erscheinen sollen, habe mein Handy Wecker nicht gehört, heute ist mir das gleiche passiert.

Mein Handywecker ist für mich einfach zu leise, um den zu hören, und wenn ich ausschlafe dann schlafe ich auch meistens bis 13.00 Uhr, ist bei mir immer so, bin ein wirklicher langschläfer.

Hab aber heute gleich mein richtigen Wecker wieder abgeholt, den ich ein Freund mal ausgeliehen hatte, da er das selbe Problem hat wie ich xD , so dass ich morgen es nicht mehr verschlafen sollte und 8.00 Uhr bei meiner Maßnahme erscheinen sollte.

Nun ist meine, kann ich eine komplette Sperre meines Geldes bekommen, wegen Unentschuldige Tage? Oder Sanktionien? Und wenn ja wie hoch?

Oder dürfte mir nichts passieren wenn ich ab morgen wieder ordnungsgemäß erscheinen werde, da ich ja meinen wecker endlich wieder habe :D :D

Bekomme ALG 1 und bin 18 Jahre Alt.

Ich danke schonmal für eure Antworten :-)

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