Widerspruch gegen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit?

Hallo, ich habe einen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, indem ich aufgefordert werde die erhaltenenen Leistungen von Februar und März 2016 zurück zu zahlen. Ich hatte damals zwei Jobs, bei meiner Haupttätigkeit lief der Zeitvertrag aus und somit blieb mir nur meine zweite Stelle. Beide Jobs waren sozialversicherungspflichtig, da die Firma meiner Zweitstelle keine geringfügigen Verträge abschließt. Jedoch war der zweite Job im Grunde eine geringfügige Beschäftigung, da ich ein Entgeld von 300-400€/Monat erziehlte. Dies habe ich der Arbeitsagentur zu keinem Zeitpunkt verschwiegen, da meine geleisteten Arbeitsstunden/Woche unter 15 Stunden betrugen, wurde ich als arbeitslos eingestuft. Meine Lohnbescheide, etc. lagen alle vor, weshalb ich mir das jetzt nicht erklären kann. Auf Nachfrage, ob ich mich beim Jobcenter melden und dort Leistungen beantragen muss, da ich ja von 300-400€ kaum aussreichend Geld für Miete, etc. hatte, wurde mir vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich Anspuch Arbeitslosengeld habe und dies über die Agentur für Arbeit beziehen werde. So bezog ich für zwei Monate Arbeitslosen Geld, bis ich meinen Vertrag Stundenmäßig aufstocken konnte um für mich selbst aufzukommen. Wie kann ich gegen diesen Erstattungsbescheid Widerspruch einlegen? Hat hier vielleicht jemand juristische Ratsschläge welche Gesetze oder Paragraphen ich im Widerspruchsschreiben anführen kann? Hat das Ganze Aussicht auf Erfolg?

Ich danke schon mal allen im vorraus für eure Antworten.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsagentur, Widerspruch
GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag

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