Agentur für Arbeit verzögert Auszahlung um Monate?

Moin!
Ich habe bereits Anfang Januar alg1 beantragt, erst konnten sie den Antrag nicht bearbeiten, weil angeblich eines der Dokumente nicht ankam, obwohl über die Website hochgeladen, diese musste ich dann noch an den folgenden drei Tagen weitere 3x zusenden, bis sie endlich ankam, nun stand allerdings auch schon das nächste Problem vor der Tür: weitere gehaltsnachweise mussten her, erst eine, dann eine weitere, dies zog sich immer in Abständen von je einer Woche über zwei Monate hinweg, als der Antrag nun endlich bearbeitet werden konnte, standen wir vor dem nächsten Problem, ich habe ebenfalls zeitgleich alg2 beantragt, (die Ironie dahinter: ich dachte so im jedenfall abgesichert zu sein), jedenfalls musste jetzt das Amt vom alg1 sich bestätigen lassen, dass das alg2 Amt nichts ausgezahlt hat, bevor mir mein alg1 ausgezahlt werden kann, dieser Prozess dauert nun schon über einen Monat, ich rufe dort jeden Tag an, jedes Mal sagt Amt alg1, sie haben von Amt alg2 noch nichts bekommen, dann rufe ich beim alg2 Amt an und sie sagen mir sie haben es das erste mal vor 3 Wochen raus geschickt, mittlerweile hat das Amt alg2 auch diesen Antrag 3x übermittelt und es geschieht dennoch nichts. Ich weiß echt nicht was ich da noch tun kann. Das Schriftstück selbst entgegen nehmen und persönlich dort abgeben wurde abgelehnt. Ist das überhaupt rechtens? Ich bin durch diese verzögerungstechniken bereits 3 Monate ohne Einkommen. Wie kann ich mich dagegen Wehren? Was kann ich tun um endlich zu bekommen was mir zusteht?

Recht, Agentur für Arbeit, ALG I
Förderung für Führerschein für Ausbildung?

Hallo liebe Experten!
Vielleicht kann ich durch diese Plattform konkrete Antworten zu meiner Frage erhalten. Ich beschreibe mal kurz worum es genau geht:
Ein junger Mann (19) nimmt derzeit an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme an der LEB teil. In dieser Zeit durchläuft er ein 9 monatiges, unentgeltliches Praktikum in einer Kfz-Werkstatt. Hier wird er im Anschluss eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker antreten können.
Die besagte Person verfügt allerdings nicht über einen Auto-Führerschein. Diesen soll er bis zur Ausbildung lt. Betrieb im besten Fall aber besitzen, da er nicht in der gleichen Stadt wohnt, ein Umzug aufgrund Partnerschaft nicht möglich ist, mit Führerschein nicht mehr auf den Zug angewiesen ist (welcher häufiger Verspätung hat und somit auch der Praktikant nicht rechtzeitig den Arbeitsbeginn einhalten kann) und eben auch Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes bewegen dürfte.

Der junge Mann hat mit seinem Berufsberater über die Fördermöglichkeit für einen Führerschein gesprochen, welcher sofort diese ausgeschlossen hat.
Fakt ist, dass für eine Förderung für solche Fälle grundsätzlich kein Rechtsanspruch gilt. Dennoch stellt sich die Frage, welche Anlaufstelle der junge Mann haben kann, um ggf. doch noch eine Förderung zu erhalten. M.E. liegen genügend Begründungen vor und selbst habe ich bereits aus Erfahrungsberichten lesen können, dass selbst Personen, welche sich sogar schon in der Ausbildung befanden, eine solche Förderung von der Agentur für Arbeit evtl. auch JobCenter erhalten haben.
U.a. sehe ich folgenden Gesetzestext als erfolgsversprechend:

§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...

Vielleicht hat der Bursche einfach nur den falschen Ansprechpartner gehabt?
Beste Grüße
Beate

Schule, Ausbildung, Recht, Führerschein, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Förderungsmittel, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad

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